Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Um eine flächendeckende und besonders zukunftsfähige Breitbandversorgung in der Gemeinde Pampow zu erreichen, wurde diese 2018 - 2019 in einem festgelegten Projektgebiet ausgebaut.

 

Da dieses Ausbaugebiet vorrangig das Gewerbe berücksichtigte, wurde das Projekt durch eine GRW-Förderung (GRW-Gewerbliche Wirtschaft / Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) mitfinanziert.

 

Vor der Feststellung des förderfähigen Ausbaus wurde ein Interessen-Bekundungsverfahren durchgeführt.

 

Einige Gebiete wurden beim geförderten Breitbandausbau ausgeschlossen, da hier die Ausbauplanung bereits durch die Telekom avisiert wurde.

 

Im Nachgang musste festgestellt werden, dass der Ausbau seitens der Telekom nicht vollständig erfolgt ist. Es gibt somit einige Wohneinheiten in der Gemeinde Pampow, die bei keinem Ausbau berücksichtigt wurden.

 

Speziell für diese Gebäude sieht die Gemeinde Pampow eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10% der Hausanschlusskosten, max. aber 300 € vor.

 

Folgende Wohngebäude zählen zu den Begünstigten.

 

Stralendorfer Straße 39 / 40 / 41 / 42 / 43 / 44 / 45 / 46                                                                   8 Stück

 

Stralendorfer Straße 36 / 36a / 36b / 37 / 37a / 38                                                                             6 Stück

 

Schwerin Straße 68 / 70 / 81 / 81a / 83 / 85 / 89                                                                                7 Stück

 

Eschenweg 63 / 65 / 67 / 69 / 71 / 73 / 75 / 77 / 79 / 81 / 83 / 85                                                 12 Stück

 

Am Stiegel 1 / 1a / 1b / 1c / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 10 / 12 / 14                                                    14 Stück

 

Die Zahlung wird nach Antragsstellung und mit dem Einreichen der Rechnungskopie des Versorgungsträgers ausgezahlt.

 

Gemäß §50 KV M-V handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Auszahlung deren gesetzliche Voraussetzungen als gegeben angenommen werden und deren Deckung gewährleistet ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, den Hausanschluss für Breitband der o.g. Wohngebäude mit 10% der Hausanschlusskosten, jedoch max. 300 € zu bezuschussen.

 

Diese finanzielle Unterstützung ist zeitlich begrenzt. Letzte Antragsfrist ist der 31.12.2023.

 

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt, diese Förderung für spezielle Wohneinheiten im Pampower Kurier zu veröffentlichen.

 

Voraussetzung für die Auszahlungen ist der Erlass einer Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sollten alle betroffenen Wohngebäude einen Antrag stellen, summiert sich die Summe auf max. 14.100,00 €. Dies gilt es in diesem und dem nächsten Haushaltsjahr zu berücksichtigen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         10

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -