Sitzung: 14.09.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2022/PAM/235
Sach- und Rechtslage:
Um eine flächendeckende und besonders zukunftsfähige
Breitbandversorgung in der Gemeinde Pampow zu erreichen, wurde diese 2018 - 2019 in einem festgelegten
Projektgebiet ausgebaut.
Da dieses Ausbaugebiet
vorrangig das Gewerbe berücksichtigte, wurde das Projekt durch eine
GRW-Förderung (GRW-Gewerbliche Wirtschaft / Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur) mitfinanziert.
Vor der Feststellung des
förderfähigen Ausbaus wurde ein Interessen-Bekundungsverfahren durchgeführt.
Einige Gebiete wurden
beim geförderten Breitbandausbau ausgeschlossen, da hier die Ausbauplanung
bereits durch die Telekom avisiert wurde.
Im Nachgang musste
festgestellt werden, dass der Ausbau seitens der Telekom nicht vollständig
erfolgt ist. Es gibt somit einige Wohneinheiten in der Gemeinde Pampow, die bei
keinem Ausbau berücksichtigt wurden.
Speziell für diese
Gebäude sieht die Gemeinde Pampow eine finanzielle Unterstützung in Höhe von
10% der Hausanschlusskosten, max. aber 300 € vor.
Folgende Wohngebäude
zählen zu den Begünstigten.
Stralendorfer
Straße 39 / 40 / 41 / 42 / 43 / 44 / 45 / 46 8
Stück
Stralendorfer
Straße 36 / 36a / 36b / 37 / 37a / 38 6
Stück
Schwerin
Straße 68 / 70 / 81 / 81a / 83 / 85 / 89 7
Stück
Eschenweg
63 / 65 / 67 / 69 / 71 / 73 / 75 / 77 / 79 / 81 / 83 / 85 12
Stück
Am
Stiegel 1 / 1a / 1b / 1c / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 10 / 12 / 14 14
Stück
Die Zahlung wird nach
Antragsstellung und mit dem Einreichen der Rechnungskopie des
Versorgungsträgers ausgezahlt.
Gemäß §50 KV M-V handelt
es sich hierbei um eine außerplanmäßige Auszahlung deren gesetzliche
Voraussetzungen als gegeben angenommen werden und deren Deckung gewährleistet
ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, den Hausanschluss für Breitband
der o.g. Wohngebäude mit 10% der Hausanschlusskosten, jedoch max. 300 € zu
bezuschussen.
Diese finanzielle Unterstützung ist zeitlich begrenzt. Letzte
Antragsfrist ist der 31.12.2023.
Die Gemeinde Pampow beabsichtigt, diese Förderung für spezielle
Wohneinheiten im Pampower Kurier zu veröffentlichen.
Voraussetzung für die Auszahlungen ist der Erlass einer Haushaltssatzung
bzw. Nachtragshaushaltssatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Sollten alle betroffenen
Wohngebäude einen Antrag stellen, summiert sich die Summe auf max. 14.100,00 €.
Dies gilt es in diesem und dem nächsten Haushaltsjahr zu berücksichtigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-