Sitzung: 14.09.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/PAM/243
Sach- und Rechtslage:
Nachdem
zuvor auf der Grundlage des § 1 Abs. 7
BauGB die öffentlichen und privaten Belange abgewogen wurden, ist als nächster
Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1)
BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung
werden keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu
einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „lmmenhorst 3. Bauabschnitt" ist
als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
17 für das Gebiet: "Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Gemeindevertretung über
die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3.
BA“ ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende
Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Darauf wird
hingewiesen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten sind im
Haushalt eingestellt
Anlage:
- Satzung zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften
- Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-