Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Nachdem zuvor auf der Grundlage des § 1 Abs.  7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abgewogen wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung werden keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „lmmenhorst 3. Bauabschnitt" ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet: "Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind im Haushalt eingestellt

 

Anlage:

-       Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften

-       Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    2

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -