Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 29.06.2022 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 17 gefasst. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Landkreis Ludwigslust-Parchim, gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 26.06.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 04.08.2022 bis 05.09.2022.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden.

Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3 BA“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.

2.         Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Erforderliche Mittel sind im Haushalt eingeplant

 

Anlagen:

Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    2

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -