Sitzung: 14.09.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/PAM/242
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 29.06.2022 wurde der Beschluss über
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden/Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 17 gefasst.
Die betroffenen Behörden und Träger
öffentlicher Belange, der Landkreis Ludwigslust-Parchim, gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wurde mit Schreiben vom 26.06.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 04.08.2022 bis 05.09.2022.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage
des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung vorgebracht wurden.
Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung
liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen
werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender
sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung hat die während der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Immenhorst 3 BA“ vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
2.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben,
sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erforderliche Mittel sind im Haushalt
eingeplant
Anlagen:
Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-