Sitzung: 19.09.2022 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/AMT/378
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf erbringt seit dem 01.09.2006
verschiedenste kreisliche Dienstleistungen im Rahmen eines kooperativen
Bürgerbüros mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Der hierfür zugrundeliegende öffentlich-rechtliche
Vertrag wurde zuletzt zum 01.01.2022 geändert. Die Änderung beinhaltete eine
Reduzierung der Kostenerstattung des Landkreises an das Amt auf 12.000,- Euro
jährlich zzgl. 25 % der über diesen Betrages hinausgehenden Gebühreneinnahmen.
Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 07.07.2021 der Vertragsänderung
zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Evaluation der
Fallzahlen im ersten Halbjahr 2022 vorzunehmen.
Die Fallzahlen des Bürgerbüros für Aufgaben des
Landkreises in den Monaten Januar bis August 2022 sind aus der Anlage 1
ersichtlich. Insgesamt wurden im Betrachtungszeitraum 1.544 Bearbeitungsfälle
mit kreislichen Leistungen registriert. Dies ergibt hochgerechnet auf das
gesamte Jahr 2022 ca. 2.300 Fälle. In den Vorjahren wurden ca. 3.000 Fälle
bearbeitet. Ursächlich für den Rückgang sind im Wesentlichen der Ausbau der
Onlineangebote durch den Landkreis. Eine relativ hohe Bearbeitungsanzahl
verzeichnet das Bürgerbüro im Zusammenhang mit dem Umtausch der Führerscheine.
Der Stellenplan des Amtes sieht für das Bürgerbüro 4
Stellen (4 VZÄ) vor, wovon unter Berücksichtigung der Fallzahlen für die
amtseigenen Leistungen davon ausgegangen wird, dass durchschnittlich 1 VZÄ für
die Bearbeitung der kreislichen Leistungen vorgehalten wird. Die jährlichen
Kosten belaufen sich im Bereich des Personals auf ca. 50.000,- Euro. Hinzu
kommen Sachkosten für einen zusätzlichen Arbeitsplatz.
Unter der Annahme der oben genannten Entwicklung der
Fallzahlen im gesamten Kalenderjahr 2022 ist mit einer Kostenerstattung
vonseiten des Landkreises in Höhe von ca. 19.000,- Euro zu rechnen.
Der Verwaltungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am
01.09.2022 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Amtsausschuss zu
beschließen, die Kooperation mit dem Landkreis vorerst beizubehalten. Es wird
als vorteilhaft angesehen, dass dadurch gegenüber dem Bürger viele bürgernahe
Dienstleistungen ortsnahe und aus einer Hand angeboten werden können. Die
Verwaltung soll aber beauftragt werden, mit dem Landkreis erneut über eine
Erhöhung der Kostenerstattung gegenüber dem Amt Stralendorf zu verhandeln.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen kooperativen
Bürgerbüros im Amt Stralendorf nicht zu kündigen. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Landkreis über eine Erhöhung der Kostenerstattung zu
verhandeln. Dem Amtsausschuss ist zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Darstellung im Sachverhalt. Die Kosten sind im Haushalt einzuplanen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0