Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Amt Stralendorf erbringt seit dem 01.09.2006 verschiedenste kreisliche Dienstleistungen im Rahmen eines kooperativen Bürgerbüros mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

 

Der hierfür zugrundeliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zuletzt zum 01.01.2022 geändert. Die Änderung beinhaltete eine Reduzierung der Kostenerstattung des Landkreises an das Amt auf 12.000,- Euro jährlich zzgl. 25 % der über diesen Betrages hinausgehenden Gebühreneinnahmen. Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 07.07.2021 der Vertragsänderung zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Evaluation der Fallzahlen im ersten Halbjahr 2022 vorzunehmen.

 

Die Fallzahlen des Bürgerbüros für Aufgaben des Landkreises in den Monaten Januar bis August 2022 sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Insgesamt wurden im Betrachtungszeitraum 1.544 Bearbeitungsfälle mit kreislichen Leistungen registriert. Dies ergibt hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2022 ca. 2.300 Fälle. In den Vorjahren wurden ca. 3.000 Fälle bearbeitet. Ursächlich für den Rückgang sind im Wesentlichen der Ausbau der Onlineangebote durch den Landkreis. Eine relativ hohe Bearbeitungsanzahl verzeichnet das Bürgerbüro im Zusammenhang mit dem Umtausch der Führerscheine.

Der Stellenplan des Amtes sieht für das Bürgerbüro 4 Stellen (4 VZÄ) vor, wovon unter Berücksichtigung der Fallzahlen für die amtseigenen Leistungen davon ausgegangen wird, dass durchschnittlich 1 VZÄ für die Bearbeitung der kreislichen Leistungen vorgehalten wird. Die jährlichen Kosten belaufen sich im Bereich des Personals auf ca. 50.000,- Euro. Hinzu kommen Sachkosten für einen zusätzlichen Arbeitsplatz.

Unter der Annahme der oben genannten Entwicklung der Fallzahlen im gesamten Kalenderjahr 2022 ist mit einer Kostenerstattung vonseiten des Landkreises in Höhe von ca. 19.000,- Euro zu rechnen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 01.09.2022 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Amtsausschuss zu beschließen, die Kooperation mit dem Landkreis vorerst beizubehalten. Es wird als vorteilhaft angesehen, dass dadurch gegenüber dem Bürger viele bürgernahe Dienstleistungen ortsnahe und aus einer Hand angeboten werden können. Die Verwaltung soll aber beauftragt werden, mit dem Landkreis erneut über eine Erhöhung der Kostenerstattung gegenüber dem Amt Stralendorf zu verhandeln.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen kooperativen Bürgerbüros im Amt Stralendorf nicht zu kündigen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis über eine Erhöhung der Kostenerstattung zu verhandeln. Dem Amtsausschuss ist zu berichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Darstellung im Sachverhalt. Die Kosten sind im Haushalt einzuplanen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt: 13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0