Sitzung: 17.06.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2003/WIT/123
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Dem Antrag der Kindertagesstätte “Zwergenland”,
das alte Planschbecken in einen Sandkasten umzufunktionieren, wurde auf der 85.
Hauptausschusssitzung der Gemeinde Wittenförden am 08.04.2003 zugestimmt.
Die Essenversorgung läuft sehr gut ohne einen finanziellen Zuschuß durch die Gemeinde. Der für den Zuschuß vorgesehene Betrag kann für das Umfunktionieren des Planschbeckens in einen Sandkasten und für fest im Boden verankerte Spielgeräte genutzt werden. Aufgrund dieser außerplanmäßigen Ausgabe wird im Vermögenshaushalt die neue Haushaltsstelle 46400.94100 eingerichtet, welche durch die Haushaltsstelle 46400.76100 im Verwaltungshaushalt gedeckt werden kann.
Es handelt sich hier um einen Betrag in Höhe von
5.000,00 €.
Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die
gemäß Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters
liegt, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über die außerplanmäßige
Ausgabe notwendig.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0