Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schossin wurde am 24.06.2022 der Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Da bei dem gewählten Kameraden Andy Maruhn die für die betreffende Funktion vorgeschriebenen Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die fehlenden Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Andy Maruhn zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden Christian Schmuck zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Andy Maruhn als Gemeindewehrführer und den Kameraden Christian Schmuck als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 19.07.2022 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingeplant.

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4

Davon stimmberechtigt: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Stimmenenthaltungen: -

Ungültige Stimmen: -