Sitzung: 06.10.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/258
Sach- und Rechtslage:
Durch
die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schossin wurde am
24.06.2022 der Wehrführung neu gewählt. Gemäß
§ 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des
Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und
sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.
Da
bei dem gewählten Kameraden Andy Maruhn die für die betreffende Funktion vorgeschriebenen
Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die fehlenden
Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich
schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen
Ausbildungsgänge.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden
Andy Maruhn zum Gemeindewehrführer und
die Wahl des
Kameraden
Christian Schmuck zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Andy Maruhn als Gemeindewehrführer
und den Kameraden Christian Schmuck als stellvertretenden Gemeindewehrführer
mit Wirkung vom 19.07.2022 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -