Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

In Stralendorf ist die Neuwahl des Bürgermeisters notwendig geworden. In der Haushaltsstelle Wahlkosten 1.05200.58000 sind 1000,- € im Ansatz, per 19.05.2003 sind davon 822,56 € für den Wahlgang im Januar 2003 ausgegeben worden.

 

Die Kosten beinhalten die Bereitstellung der notwendigen Software, den Druck und den Versand der Wahlbenachrichtigungskarten sowie Erfrischungsgeld und weitere Sachkosten im Zusammenhang mit der Wahlhandlung.

 

Für den erneuten Wahlgang mußte ein neuer Wahlkalender erstellt werden. Darin enthalten sind alle gesetzlich begründeten Termine und Fristen. Es hat sich ergeben, daß der Erscheinungstermin eines laufenden Amtsblattes als Bekanntmachungsorgan der Gemeinde nicht mit den Terminen des Wahlkalenders übereinstimmte und somit eine Sonderausgabe des Amtsblattes zur Bürgermeisterwahl notwendig wurde. Die Kosten für die Sonderausgabe belaufen sich auf 1.025,--€. Weitere Kosten sind wiederum die Software, Druck und Versand Wahlbenachrichtigungen usw..

 

Ich empfehle der Gemeinde, den Haushaltsansatz für die Hhst. 1.05200.58000 auf 3.000,- € zu erhöhen.

 

Für die Bezahlung der z.Z. anfallenden Rechnungen ist ein Beschluß für eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Nach § 52 S.1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt zur Finanzierung der Bürgermeisterwahl die überplanmäßige Ausgabe von 2.000,--€ entsprechend der Sachlage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0