Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2022 beschlossen, die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

Der Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2020 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

-       Amtsvorsteher Helmut Richter

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0