Sitzung: 19.09.2022 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/AMT/375
Sach- und Rechtslage:
Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich
wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers entgegenstehen könnten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2022 beschlossen, die
Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.
Der
Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Beschluss:
Der
Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für das
Haushaltsjahr 2020 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
-
Amtsvorsteher Helmut
Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0