Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Alterric IPP GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch, plant die Errichtung und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen am Standort Stralendorf – Warsow (WKA Stralendorf). Mit Schreiben vom 21.07.2022 (AZ: StALU WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130) erfolgt die Antragsstellung gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG. Die Errichtung und der Betrieb von 19 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Stralendorf – Warsow ist wie folgt vorgesehen:

 

Anlagenbezeichnung:

19 WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m; Typ ENERCON E-138 EP mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 229 m

Anlagenstandort:

Gemarkung Stralendorf, Flur 3, Flurstücke 144/2, 202, 203, 204, 121, 122,128, 137, 138, 235/1 sowie Flur 1, Flurstücke 224, 271, 273, 323

Gemarkung Warsow, Flur 1, Flurstücke 122, 137, 142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke 16 und 20

 

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 19 BImSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. §§ 4, 19 Abs. 1 BImSchG ist über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

Planungsrechtlich liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Planunterlagen (4 Ringordner) zu prüfen und eine Erklärung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde bis zum 26. September 2022 vorzulegen.  Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S.1 BauGB). Verweigerungsgründe sind im Beschluss ausführlich zu benennen.

 

 

Beschluss:

(* nicht zutreffendes bitte streichen)

Nach Prüfung der Unterlagen wird dem BImSch-Antrag vom 21.07.2022 mit dem Aktenzeichen: AZ: StALU WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130 der Firma Alterric IPP GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch – für die Errichtung und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen am Standort Stralendorf – Warsow (WKA Stralendorf) auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow, Gemarkung Warsow, Flur 1, Flurstücke 122, 137, 142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke 16 und 20, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Von Seiten der Gemeinde Warsow werden weder Anregungen noch Ergänzungen zum o.g. Antrag der Firma Alterric IPP GmbH geäußert.

 

oder:

Nach Prüfung der Unterlagen wird dem BImSch-Antrag vom 21.07.2022 mit dem Aktenzeichen: AZ: StALU WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130 der Firma Alterric IPP GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch – für die Errichtung und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen am Standort Stralendorf – Warsow (WKA Stralendorf) auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow, Gemarkung Warsow, Flur 1, Flurstücke 122, 137, 142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke 16 und 20, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Von Seiten der Gemeinde Warsow werden nachfolgende Anregungen und Bedenken zum oben genannten Antrag zum o.g. Antrag der Firma Alterric IPP GmbH geäußert:

Begründung:
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-

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher nicht bekannt

 

Anlagen: Anschreiben StALU und Planunterlagen 4 Ringordner

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0