Sitzung: 12.09.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/523
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Alterric IPP GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch, plant
die Errichtung und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen am Standort Stralendorf
– Warsow (WKA Stralendorf). Mit Schreiben vom 21.07.2022 (AZ: StALU WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130)
erfolgt die Antragsstellung gemäß § 4 i.V.m. § 10 BImSchG. Die
Errichtung und der Betrieb von 19 Windkraftanlagen (WKA) am Standort
Stralendorf – Warsow ist wie folgt vorgesehen:
Anlagenbezeichnung: |
19 WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m; Typ ENERCON E-138 EP mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von
160 m, einem
Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 229 m |
Anlagenstandort: |
Gemarkung Stralendorf, Flur 3, Flurstücke
144/2, 202, 203, 204, 121, 122,128, 137, 138, 235/1 sowie Flur 1, Flurstücke
224, 271, 273, 323 Gemarkung Warsow, Flur 1, Flurstücke 122, 137,
142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke 16 und 20 |
Die Durchführung des
Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 19 BImSchG. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens gem. §§ 4, 19 Abs. 1 BImSchG ist über die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36
Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35
BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.
Planungsrechtlich liegt der Standort
der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Staatliche Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung
gestellten Planunterlagen (4 Ringordner) zu prüfen und eine Erklärung über die
Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde bis zum 26. September 2022
vorzulegen. Diese Frist kann nicht
verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird
davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen
erteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das
gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S.1 BauGB). Verweigerungsgründe
sind im Beschluss ausführlich zu benennen.
Beschluss:
(* nicht zutreffendes bitte streichen)
Nach Prüfung der Unterlagen
wird dem BImSch-Antrag vom 21.07.2022 mit dem Aktenzeichen: AZ: StALU
WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130 der Firma Alterric IPP GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch – für die Errichtung
und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen am Standort Stralendorf – Warsow (WKA
Stralendorf) auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow, Gemarkung Warsow, Flur
1, Flurstücke 122, 137, 142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke
16 und 20, das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Von Seiten der Gemeinde Warsow werden
weder Anregungen noch Ergänzungen zum o.g. Antrag der Firma Alterric IPP GmbH
geäußert.
oder:
Nach Prüfung der Unterlagen
wird dem BImSch-Antrag vom 21.07.2022 mit dem Aktenzeichen: AZ: StALU
WM-51-4645—5712.0.6.2G-76130
der Firma Alterric IPP
GmbH, Heydeweg 5,18182 Bentwisch – für die Errichtung und den Betrieb von 19
Windkraftanlagen am Standort Stralendorf – Warsow (WKA Stralendorf) auf dem
Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow, Gemarkung Warsow, Flur 1, Flurstücke 122,
137, 142, 149, 159, Gemarkung Kothendorf, Flur 1, Flurstücke 16 und 20, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Von Seiten der Gemeinde Warsow werden
nachfolgende Anregungen und Bedenken zum oben genannten Antrag zum o.g. Antrag
der Firma Alterric IPP GmbH geäußert:
Begründung:
-
-
-
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher nicht bekannt
Anlagen: Anschreiben StALU und Planunterlagen 4
Ringordner
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0