Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Bei den in der Anlage dargestellten Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die Ackerzahlen im Bereich von 20 aufweisen und daher wenig ertragreich sind. Die Flächen eignen sich daher besonders für die Errichtung von großflächigen Photovoltaik-Anlagen.

 

Planungsrechtlich ist für die Errichtung von PV-Anlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Ebenfalls ist aufgrund des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern.

 

Die fachliche Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens erfolgt durch das Planungsbüro Hufmann in Wismar.

 

Sämtliche mit der Planung anfallenden Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt die grundsätzliche Zustimmung zu einem Bauleitplanverfahren für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Flurstücken 128, 130, 126, 125, 124, 120, 121, 122, 123 der Flur 1 in der Gemarkung Kowahl. Der Geltungsbereich umfasst ca. 42 ha und ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlage:

Übersichtsplan

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         7

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -