Sitzung: 30.08.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/DÜM/538
Sach- und Rechtslage:
Bei den in der Anlage dargestellten Flächen handelt es
sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die Ackerzahlen im Bereich von 20
aufweisen und daher wenig ertragreich sind. Die Flächen eignen sich daher
besonders für die Errichtung von großflächigen Photovoltaik-Anlagen.
Planungsrechtlich ist für die Errichtung von
PV-Anlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Ausweisung von
Sonstigen Sondergebieten nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich.
Ebenfalls ist aufgrund des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern.
Die fachliche Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens
erfolgt durch das Planungsbüro Hufmann in Wismar.
Sämtliche mit der Planung anfallenden Kosten werden
durch den Vorhabenträger übernommen. Die Gemeinde wird von allen Kosten
freigehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Dümmer beschließt
die grundsätzliche Zustimmung zu einem Bauleitplanverfahren für die Errichtung
von Photovoltaik-Anlagen auf den Flurstücken 128, 130, 126, 125, 124, 120, 121,
122, 123 der Flur 1 in der Gemarkung Kowahl. Der Geltungsbereich umfasst ca. 42
ha und ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine –
Kosten trägt Vorhabenträger
Anlage:
Übersichtsplan
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-