Sitzung: 14.09.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/PAM/236
Sach- und Rechtslage:
Das Wohngebiet Immenhorst wurde durch einen dritten
Bauabschnitt erweitert und ist vom Erschließungsträger an die Gemeinde Pampow
mängelfrei am 27.06.2022 übergeben worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V sind
die Straßen in dem fertiggestellten Abschnitt als Verkehrsflächen der Gemeinde
öffentlich zu widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt
entsprechend dem §7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern
(StrWG) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche
Widmung.
Name der Straßen:
Straße „Lerchenkamp“: Gemarkung Pampow, Flur 7,
Flurstück 260/81
Das
Flurstück 260/81 ist die Verlängerung der bereits vorhandenen Straße
Lerchenkamp und dient der Erschließung anliegender Grundstücke an dieser Straße
für den dritten Bauabschnitt im Baugebiet.
Straße „Kiebitzweg“: Gemarkung Pampow, Flur
7, Flurstück 253/90
Das
Flurstück 253/90 stellt die Verlängerung der bereits vorhandenen Straße
Kiebitzweg dar.
Die
Klassifizierung beider Straßen in Ortsstraßen erfolgt gemäß §3 Nr. 3a StrWG-MV.
Die
Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der Widmungsverfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Widmung
entstehen der Gemeinde Pampow keine Folgekosten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -