Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Wohngebiet Immenhorst wurde durch einen dritten Bauabschnitt erweitert und ist vom Erschließungsträger an die Gemeinde Pampow mängelfrei am 27.06.2022 übergeben worden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V sind die Straßen in dem fertiggestellten Abschnitt als Verkehrsflächen der Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt entsprechend dem §7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V, S. 221) die straßenrechtliche Widmung.

 

Name der Straßen:

 

Straße „Lerchenkamp“:                     Gemarkung Pampow, Flur 7, Flurstück 260/81

 

Das Flurstück 260/81 ist die Verlängerung der bereits vorhandenen Straße Lerchenkamp und dient der Erschließung anliegender Grundstücke an dieser Straße für den dritten Bauabschnitt im Baugebiet.

 

Straße „Kiebitzweg“:                          Gemarkung Pampow, Flur 7, Flurstück 253/90

 

Das Flurstück 253/90 stellt die Verlängerung der bereits vorhandenen Straße Kiebitzweg dar.

 

 

Die Klassifizierung beider Straßen in Ortsstraßen erfolgt gemäß §3 Nr. 3a StrWG-MV.

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der Widmungsverfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Widmung entstehen der Gemeinde Pampow keine Folgekosten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         11

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -