Sitzung: 19.07.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/257
Sach- und Rechtslage:
Herr Jochen Klemann hat am
24.06.2022 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Damit sind mehr als
ein Drittel aller Mandate gemäß § 60 LKWG M-V unbesetzt. Die
Gemeindewahlleitung hat die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl gemäß § 44 Abs.5
LKWG M-V festgestellt. Es sind drei Gemeindevertreter zu wählen. Eine Wahl nach
§ 44 LKWG M-V muss spätestens 4 Monate nach Feststellung der Notwendigkeit
dieser Wahl stattfinden. Die Bestimmung des Wahltermins erfolgt gemäß § 45
Abs.2 LKWG M-V durch die Kommunalvertretung. Wahltag ist gemäß § 3 LKWG M-V ein
Sonntag. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Um die Terminvorgaben für die
Vorbereitung der Wahl einhalten zu können, wird als Wahltag für die
Ergänzungswahl Sonntag, der 13.11.2022 empfohlen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt als Termin für die Ergänzungswahl
zur Neubesetzung der drei unbesetzten Mandate der Gemeindevertretung den
Sonntag, 13.11.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Ergänzungswahl ist
als Wahl in besonderen Fällen nicht planbar. Daher sind die Wahlkosten im
Haushalt 2022 nicht berücksichtigt. Bei den anfallenden, noch nicht genau zu
beziffernden Kosten, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben gem. §50 KV
M-V deren Voraussetzung als gegeben angenommen werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0