Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Herr Jochen Klemann hat am 24.06.2022 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Damit sind mehr als ein Drittel aller Mandate gemäß § 60 LKWG M-V unbesetzt. Die Gemeindewahlleitung hat die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl gemäß § 44 Abs.5 LKWG M-V festgestellt. Es sind drei Gemeindevertreter zu wählen. Eine Wahl nach § 44 LKWG M-V muss spätestens 4 Monate nach Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden. Die Bestimmung des Wahltermins erfolgt gemäß § 45 Abs.2 LKWG M-V durch die Kommunalvertretung. Wahltag ist gemäß § 3 LKWG M-V ein Sonntag. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Um die Terminvorgaben für die Vorbereitung der Wahl einhalten zu können, wird als Wahltag für die Ergänzungswahl Sonntag, der 13.11.2022 empfohlen.

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt als Termin für die Ergänzungswahl zur Neubesetzung der drei unbesetzten Mandate der Gemeindevertretung den Sonntag, 13.11.2022.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Ergänzungswahl ist als Wahl in besonderen Fällen nicht planbar. Daher sind die Wahlkosten im Haushalt 2022 nicht berücksichtigt. Bei den anfallenden, noch nicht genau zu beziffernden Kosten, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben gem. §50 KV M-V deren Voraussetzung als gegeben angenommen werden.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4

Davon stimmberechtigt: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0