Sitzung: 04.07.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2022/HOL/616
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat auf Antrag von
Vorhabenträgern entschieden, die Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im
Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von
Baurecht über eine Ergänzungssatzung im Ortsteil Lehmkuhlen wurde in der
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen am 10.03.2022 gefasst.
Die für die Überbauung vorgesehenen Flächen im
Bereich der Ergänzungssatzung werden bisher landwirtschaftlich genutzt. Die
Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Zielsetzung
ist es, das Baurecht durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen. Die Straßenverkehrsflächen der Dorfstraße und
straßenbegleitende Flächen für den zukünftigen Ausbau eines Geh- oder Geh- und
Radweges sind inklusive des Gehölzbestandes innerhalb der
Straßenverkehrsflächen nachrichtlich übernommen. Innerhalb des
Geltungsbereiches befinden sich somit Flächen für den Straßenverkehr und für
den Ausbau des Straßenverkehrs sowie für die ortstypische ergänzende Bebauung.
Gemäß
§ 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch
die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Sicherung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden diese auch abgestimmt. Der Sicherung der
Ausgleichs- und Ersatzflächen in Ergänzung der Baugrundstücke wird Vorrang
gegenüber dem Erwerb von Ökopunkten eingeräumt. Somit ist gesichert, dass
Maßnahmen innerhalb der Ortslage erfolgen. Die Entwicklung einer Streuobstwiese
ist vorgesehen. Die Verfügbarkeit der Flächen ist vor Satzungsbeschluss
nachzuweisen. Die Sicherung der Maßnahmen erfolgt im städtebaulichen Vertrag.
Im Rahmen des Planverfahrens werden die erforderlichen
Kompensationsflächenäquivalente und die Zuordnungen auf die
Eingriffsgrundstücke abgestimmt und klargestellt.
Der
Eingriffsumfang wurde ermittelt und die Zuordnung auf die Eingriffsgrundstücke
ist erfolgt.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit
ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Im
Geltungsbereich befinden sich die folgenden Flurstücke ganz oder teilweise
Flur
3 Lehmkuhlen, Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46/1 (das
Flurstück 46/2 ist nicht mehr betroffen) 47, 48 und 49.
Im
Zusammenhang mit der Höhenlage wird auf die Einhaltung der Fahrbahnhöhe
orientiert, weil die Höhenlage der Gebäude auf der südlichen Straßenseite sich
daran bereits orientiert. Auf der Grundlage der Vermessung/ Lage- und
Höhenplan, können Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen werden.
Im
Rahmen des Planaufstellungsverfahrens wird die Ableitung des anfallenden
Oberflächenwassers nachgewiesen. Aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse
wird von einer Versickerung ausgegangen.
Die
Haltestelle und der Standort bleiben. Die Zufahrten zu den Baugrundstücken sind
daraufhin abzustimmen.
In
Bezug auf die Auswirkungen des Lärms von dem fließenden Verkehr ist eine
schalltechnische Stellungnahme im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens
vorgesehen und einzuholen.
Aus
artenschutzrechtlicher Sicht sind derzeit keine Belange die sich in Bezug auf
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände aufdrängen zu erkennen.
Die Zufahrtsregelungen sind im Einzelnen im
Bauantragsverfahren mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde
Holthusen für einen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen
nördlich der Warsower Straße gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den
inhaltlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
2.
Der Entwurf der
Ergänzungssatzung der Gemeinde Holthusen für einen für einen Teilbereich im
Osten der Ortslage Lehmkuhlen nördlich der Warsower Straße sowie die zugehörige
Begründung sind gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs.
2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu
benachrichtigen.
3.
In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung
der Gemeinde Holthusen für einen Teilbereich im Osten der Ortslage Lehmkuhlen
nördlich der Warsower Straße gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Holthusen deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten trägt Vorhabenträger
Plan
Inhaltliche
Festsetzungen
Begründung
(ergibt sich aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage und wird gemäß Diskussion
zu Festsetzungen ergänzt)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Frau Roost-Krüger
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -