Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer verfügt über Kommunaltechnik in Form von Traktoren und Feuerwehrfahrzeugen.

 

Da die Beschriftung und auch die Beschilderung der Fahrzeuge in der Vergangenheit teilweise unterschiedlich war und die Gemeinde Dümmer seit 2021 ein Gemeindewappen führt, möchte die Gemeinde Dümmer einheitliche Festlegungen treffen. Über das Anbringen eines zusätzlichen Wappens an das MLF der Feuerwehr Parum wird noch gesondert beraten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen der Gemeinde Dümmer:

 

1.      Das Kennzeichen beginnt mit „LWL-GD …“.

2.      Das Wappen der Gemeinde ist gut erkennbar aufzubringen.

3.      Für Feuerwehrfahrzeuge der Ortswehren Parum und Walsmühlen und Neuanschaffung des MLF gilt:

Der Ortsname der Freiwilligen Feuerwehr „Parum“ bzw. „Walsmühlen“ sowie der Gemeindename „Dümmer“ befinden sich in der gleichen Schrift und Größe an den Fahrzeugen.

 

Zusatz:

Über das Anbringen eines zusätzlichen Wappens an das MLF der Feuerwehr Parum wird noch gesondert beraten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind bei geplanten Beschaffungen entsprechend im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    4

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -