Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Siebendörfer Moor“ der 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsverfahren bekanntgegeben.

Dieser 3. Nachtrag wurde aufgrund von Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan und wegen Änderung und Ergänzung von Amtswegen, die jeweils Auswirkungen auf die Abfindung einzelner Teilnehmer haben, aufgestellt.

 

Als Anlage 1 beiliegend befindet sich der im Eigentum der Gemeinde Pampow betreffende Auszug aus dem 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Siebendörfer Moor“, Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin, Gemeinden Klein Rogahn, Pampow und Landeshauptstadt Schwerin mit in der Anlage aufgeführten Karten und Nachweisen.

 

Falls es seitens der Gemeinde Einwände zu diesem 3. Nachtrag gibt, muss ein Widerspruch mit entsprechender Begründung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg am 01.07.2022 beim Anhörungstermin eingelegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage den 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsverfahren. 

 

Finanzielle Auswirkungen: unbekannt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0