Sitzung: 29.06.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/233
Sach- und Rechtslage:
Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg wurde in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
„Siebendörfer Moor“ der 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsverfahren
bekanntgegeben.
Dieser 3. Nachtrag wurde aufgrund von Widersprüchen
gegen den Flurbereinigungsplan und wegen Änderung und Ergänzung von Amtswegen,
die jeweils Auswirkungen auf die Abfindung einzelner Teilnehmer haben,
aufgestellt.
Als Anlage 1 beiliegend befindet sich der im Eigentum
der Gemeinde Pampow betreffende Auszug aus dem 3. Nachtrag zum
Flurbereinigungsplan im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Siebendörfer
Moor“, Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin, Gemeinden
Klein Rogahn, Pampow und Landeshauptstadt Schwerin mit in der Anlage
aufgeführten Karten und Nachweisen.
Falls es seitens der Gemeinde Einwände zu diesem 3.
Nachtrag gibt, muss ein Widerspruch mit entsprechender Begründung beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg am 01.07.2022
beim Anhörungstermin eingelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pampow beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage den 3.
Nachtrag zum Flurbereinigungsverfahren.
Finanzielle Auswirkungen: unbekannt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0