Sitzung: 29.06.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2022/PAM/230
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst 3. Bauabschnitt“ der
Gemeinde Pampow ist am 28.10.2021 rechtskräftig
geworden.
Im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes Nr. 17 stellt sich aktuell
heraus, dass die festgesetzte Traufhöhe (TH) von 5,50 m ab der Oberkante des
fertigen Fußbodens im Erdgeschoss (OKFF) in den Ordnungsbereichen WA 1 bis WA 5
zu einer erschwerten Umsetzung der zulässigen zweigeschossigen Wohngebäude
führen würde. Die Festsetzung bewirkt eine Einschränkung hinsichtlich der
Geschoss- und Wohnflächengestaltung. Insofern kann / soll auf die Festsetzung
der Traufhöhe verzichtet werden.
Zwecks Wahrung der planerischen Grundkonzeption des Bebauungsplanes Nr. 17
kommt es allerdings darauf an, dass die Wohngebäude hinsichtlich ihrer
absoluten Höhenentwicklung begrenzt bleiben, damit sie keine städtebaulich
unverträgliche Höhenentwicklung entfalten. Deshalb bleibt eine Höhe der
baulichen Anlagen von höchstens 9,50 m ab der Oberkante des fertigen Fußbodens
im Erdgeschoss (OKFF) zzgl. einer „Gebäudesockelhöhe“ von höchstens 0,40 m
zulässig; die bisherige Festsetzung der Firsthöhe (FH) soll jedoch zugunsten
einer Oberkante der baulichen Anlagen (OK) geändert werden, welche zugleich die
Firsthöhe (FH) von Wohngebäuden mit einem zulässigen Sattel- oder Walmdach
einschließt. Zweigeschossige Wohngebäude mit einem zulässigen Pultdach und der
festgesetzten Mindestdachneigung von 15° lassen sich ebenfalls umsetzen.
Darüber hinaus definiert der Bebauungsplan Nr. 17 gem.
§ 18 Abs. 1 BauNVO einen unteren Bezugspunkt, ab der sich die festgesetzte Höhe
der baulichen Anlagen berechnet. Der Plan bestimmt dabei unterschiedliche
Bezugspunkte anhand des Lage- und Höhenplans (System Höhenbezug HN76), welcher
der Planzeichnung vermessungstechnisch zugrunde liegt. Mittlerweile wurde
anhand der nachfolgenden Erschließungsplanung bzw. einer durchgeführten
Höhenauswertung deutlich, dass die Deckenhöhen der Straßen in Teilbereichen
höher liegen, als die im B-Plan bestimmten unteren Bezugspunkte. Insofern ist
eine Anpassung der unteren Bezugspunkte dahingehend vorzunehmen, dass ein
bautechnisch sinnvolles Gefälle zur Straße umgesetzt werden kann.
Verfahren
Die Grundzüge der Planung werden durch die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht berührt, da die Planänderung nicht
der planerischen Grundkonzeption zuwiderläuft. Daher wird das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung angewendet. Von der frühzeitigen
Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen. § 13 Abs. 3 BauGB findet Anwendung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst 3.
Bauabschnitt“ der Gemeinde Pampow nach § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren.
2. Im
Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes Nr. 17 stellt sich aktuell heraus, dass
die festgesetzte Traufhöhe (TH) und Firsthöhe (FH) sowie bestimmte untere
Bezugspunkte, ab der sich die festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen berechnen
lässt, zu einer erschwerten hochbaulichen Umsetzung des Bebauungsplanes führt.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es daher, die vorgenannten
Festsetzungen / Bestimmungen zu ändern bzw. anzupassen.
3.
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ und die
Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung
sind nach § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Der Inhalt der Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen (hier: ohne Umweltbericht und umweltbezogene
Informationen) sind in das Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf
einzustellen.
- In der Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 unberücksichtigt bleiben können.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die 5. Änderung des
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne
Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten trägt die Gemeinde.
Erforderliche Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Planzeichnung und
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen: Thomas Klötzer
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0