Sitzung: 29.06.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/225
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Artikel 28 Absatz 2
Grundgesetz i. V. m. § 2 Absatz 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V gehört die
Kulturförderung zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde. Die
Gemeindevertretung bestimmt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die
Ausgestaltung dieser Aufgabe.
In der Vergangenheit stellten teilweise Privatpersonen einen
Antrag auf Zuwendung aus kommunalen Mitteln, um Projekte durchzuführen.
Um eine Nachverfolgung und ggf. Rückforderung der Mittel bei Nichteinhaltung des Zuwendungszwecks zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung diesen Grundsatzbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt, dass kulturelle Zuwendungen aus kommunalen Mitteln Vereine und
Verbände, Kirchen und sonstige organisierte Institutionen erhalten können.
Natürliche Personen sind als Zuwendungsempfänger
ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 12
Stimmenenthaltungen: 12
Ungültige Stimmen: 12