Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 2 Absatz 2 Satz 1 Kommunalverfassung M-V gehört die Kulturförderung zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde. Die Gemeindevertretung bestimmt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Ausgestaltung dieser Aufgabe.

In der Vergangenheit stellten teilweise Privatpersonen einen Antrag auf Zuwendung aus kommunalen Mitteln, um Projekte durchzuführen.

Um eine Nachverfolgung und ggf. Rückforderung der Mittel bei Nichteinhaltung des Zuwendungszwecks zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung diesen Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, dass kulturelle Zuwendungen aus kommunalen Mitteln Vereine und Verbände, Kirchen und sonstige organisierte Institutionen erhalten können.

Natürliche Personen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 12

Stimmenenthaltungen: 12

Ungültige Stimmen: 12