Sitzung: 30.06.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/DÜM/533
Sach- und Rechtslage:
Die WKN Windpark
Parum-Dümmer GmbH & Co. KG aus Husum plant mit dem Antrag auf Errichtung
und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU WM-54e-4713-5712-0-1.6.2V-7636, im
Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 81/9
die Errichtung und den Betrieb von 1 Windkraftanlage (WKA). Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im Rahmen des
immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat der Antragssteller seine
naturschutzfachlichen Unterlagen, hier UVP-Bericht, Kompensations- und
Ausgleichsbilanzierung, landschaftspflegerischer Begleitplan,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung,
Bestandserfassung der Brut- und Zug-/Rastvögel, Bestandserfassung der
Fledermäuse inkl. Tabellenanhang aktualisiert.
Aus diesem Grund und aufgrund der
Änderung der Antragsunterlagen hat das StALU die Gemeinde nochmals um Abgabe
einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen aufgefordert. Durch das StALU
wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 13.07.2022 gesetzt. Diese Frist kann nicht
verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird
davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen
erteilt wird.
Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche Zulässigkeit des
Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von
Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu
entscheiden.
Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen
nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern.
Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.
Die vollständigen Antragsunterlagen (1 großer Ordner) wurden
der Bürgermeisterin für die Abstimmung innerhalb der Gemeinde übergeben und und
liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
Zu den
ergänzenden naturschutzfachlichen Unterlagen, hier
UVP-Bericht, Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung,
landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Kompensations- und Ausgleichsbilanzierung, Bestandserfassung der Brut- und
Zug-/Rastvögel, Bestandserfassung der Fledermäuse inkl. Tabellenanhang, welche mit Schreiben des StALU vom 11.05.2022 vorgelegt wurden, wird
folgende Stellungnahme abgegeben:
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Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden keine Einwände
oder Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert. |
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Von Seiten der Gemeinde Dümmer werden folgende
Einwände, Anregungen und Bedenken zu den o.g. Planungsunterlagen geäußert:
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Finanzielle Auswirkungen:
Bisher keine bekannt
Anlagen
Anschreiben StALU vom 11.05.2022
Ordner zu den ergänzenden
naturschutzfachlichen Unterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -