Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Mit der Planung des Gebäudes wurde bereits begonnen, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits vorliegen. Dieser Planungsabschnitt wurde durch das Ingenieurbüro Niemann, Schult & Partner – Herrn Zerbel – aus Neustrelitz erarbeitet.

Aufgrund der Vertragskündigung diesem Büro gegenüber und der erforderlichen, räumlichen Nähe für die Bauüberwachung, muss nun ein anderes Planungsbüro die Leistungsphasen 5-8 erarbeiten und den Bauablauf begleiten und überwachen.

 

Das Architekturbüro Schneekloth aus Schwerin, hat bereits sehr gute Referenzen im Amtsbereich des Amtes Stralendorf und gilt als zuverlässiges und erfahrenes Büro, welches bereits weitreichende Erfahrung beim Bau von Gerätehäusern hat. Aus diesem Grund wird es angestrebt dieses Büro mit den Leistungsphasen 5-8 zu beauftragen.

 

Im Zuge des Wechsels zu einem neuen Planungsbüro wurde auch der bislang etablierte Standort des Feuerwehrgebäudes hinterfragt. Ein Neubau am selben Standort (Flurstück 42/4, Flur 1, Gemarkung Warsow) führt dazu, dass das Bestandsgebäude während der gesamten Bauzeit nicht zur Verfügung steht und es muss aufwendig und kostenintensiv eine Behelfslösung geschaffen werden, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr in vollem Umfang gewährleisten zu können. Außerdem wurde bislang keine Fällgenehmigung durch den Landkreis erteilt, um die im Baufeld befindliche Buche fällen zu dürfen.

Die erforderliche Umplanung in ein eingeschossiges Gebäude würde die Fällung weiterer Bäume erfordern.

 

Als Alternative zu dem aktuellen Standort wurde das Flurstück 70, Flur 1, Gemarkung Warsow (2161 m²) vorgeschlagen. Eine Nachfrage beim Landkreis hat ergeben, dass das Grundstück der Gemeinde, für die Bebauung mit einem Feuerwehrgebäude geeignet ist. Auch eine erste Einschätzung des Planungsbüros bestätigte, dass die zur Verfügung stehende Fläche und die gute verkehrsmäßige Anbindung direkt an der Bundesstraße gut für den geplanten Feuerwehrneubau geeignet wären. Durch den Standortwechsel könnte auf eine Übergangslösung verzichtet werden und die Funktion der Feuerwehr wäre nicht beeinträchtigt, das Bestandsgebäude kann nach Abschluss der Arbeiten einer anderen Nutzung zugeordnet werden und ein Abriss würde entfallen und Kosten könnten gespart werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt:

 

1.     den Auftrag für die Planung der Lph 5-8 entsprechend der HOAI an das Büro Schneekloth Architekten GmbH aus Schwerin zu vergeben.

 

2.     die Bürgermeisterin zu ermächtigen, sämtliche Aufträge im Zuge der Bauausführung des Feuerwehrgerätehauses zu unterzeichnen und damit den sicheren Bauablauf und eine zügige Umsetzung der geplanten Maßnahme sicherzustellen.

 

3.     Das Flurstück 42/4 Flur 1, Gemarkung Warsow als Baugrundstück für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses festzulegen und dort mit der Planungsarbeit fortzufahren und den Bau vorzubereiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die die Planung und die Bauausführung in Höhe von 370.000,00 € sowie Fördermittel in Höhe von 310.000,00 € sind auf dem Konto 126/096 eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         7

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -