Sitzung: 13.06.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/WAR/521
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow
beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Mit der Planung des Gebäudes
wurde bereits begonnen, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits vorliegen.
Dieser Planungsabschnitt wurde durch das Ingenieurbüro Niemann, Schult &
Partner – Herrn Zerbel – aus Neustrelitz erarbeitet.
Aufgrund der
Vertragskündigung diesem Büro gegenüber und der erforderlichen, räumlichen Nähe
für die Bauüberwachung, muss nun ein anderes Planungsbüro die Leistungsphasen 5-8
erarbeiten und den Bauablauf begleiten und überwachen.
Das Architekturbüro
Schneekloth aus Schwerin, hat bereits sehr gute Referenzen im Amtsbereich des
Amtes Stralendorf und gilt als zuverlässiges und erfahrenes Büro, welches
bereits weitreichende Erfahrung beim Bau von Gerätehäusern hat. Aus diesem
Grund wird es angestrebt dieses Büro mit den Leistungsphasen 5-8 zu
beauftragen.
Im Zuge des Wechsels zu einem
neuen Planungsbüro wurde auch der bislang etablierte Standort des
Feuerwehrgebäudes hinterfragt. Ein Neubau am selben Standort (Flurstück 42/4,
Flur 1, Gemarkung Warsow) führt dazu, dass das Bestandsgebäude während der
gesamten Bauzeit nicht zur Verfügung steht und es muss aufwendig und
kostenintensiv eine Behelfslösung geschaffen werden, um die Einsatzfähigkeit
der Feuerwehr in vollem Umfang gewährleisten zu können. Außerdem wurde bislang
keine Fällgenehmigung durch den Landkreis erteilt, um die im Baufeld
befindliche Buche fällen zu dürfen.
Die erforderliche Umplanung
in ein eingeschossiges Gebäude würde die Fällung weiterer Bäume erfordern.
Als Alternative zu dem
aktuellen Standort wurde das Flurstück 70, Flur 1, Gemarkung Warsow (2161 m²)
vorgeschlagen. Eine Nachfrage beim Landkreis hat ergeben, dass das Grundstück
der Gemeinde, für die Bebauung mit einem Feuerwehrgebäude geeignet ist. Auch
eine erste Einschätzung des Planungsbüros bestätigte, dass die zur Verfügung
stehende Fläche und die gute verkehrsmäßige Anbindung direkt an der
Bundesstraße gut für den geplanten Feuerwehrneubau geeignet wären. Durch den
Standortwechsel könnte auf eine Übergangslösung verzichtet werden und die
Funktion der Feuerwehr wäre nicht beeinträchtigt, das Bestandsgebäude kann nach
Abschluss der Arbeiten einer anderen Nutzung zugeordnet werden und ein Abriss
würde entfallen und Kosten könnten gespart werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt:
1. den
Auftrag für die Planung der Lph 5-8 entsprechend der HOAI an das Büro
Schneekloth Architekten GmbH aus Schwerin zu vergeben.
2. die
Bürgermeisterin zu ermächtigen, sämtliche Aufträge im Zuge der Bauausführung
des Feuerwehrgerätehauses zu unterzeichnen und damit den sicheren Bauablauf und
eine zügige Umsetzung der geplanten Maßnahme sicherzustellen.
3. Das
Flurstück 42/4 Flur 1, Gemarkung Warsow als Baugrundstück für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses festzulegen und dort mit der Planungsarbeit fortzufahren
und den Bau vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die
die Planung und die Bauausführung in Höhe von 370.000,00 € sowie Fördermittel
in Höhe von 310.000,00 € sind auf dem Konto 126/096 eingestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -