Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V vom 13. September 1990 haben die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stralendorf zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet.

Das Amt Stralendorf hat die Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und mindestens einem Stellvertreter zu besetzen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson wahrgenommen. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden vom Amtsausschuss des Amtes Stralendorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung des Direktors des Amtsgerichts Schwerin. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich des Amtes Stralendorf wohnhaft sein.

Die geplante Neubesetzung der Schiedsstelle wurde im Amtsblatt Stralendorf öffentlich bekannt gegeben. Dazu sind zwei Bewerbungen eingegangen:

 

-         Herr Werner Schusdziarra

-         Frau Anne Rietz

 

Die Bewerber stellen sich dem Amtsausschuss persönlich vor.

Aufgrund der Bewerbungsunterlagen erfüllen alle Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Schiedsstellentätigkeit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Schiedsperson werden von den eingeplanten Finanzmitteln gedeckt.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Bewerber,

 

Herrn Werner Schusdziarra als Schiedsmann zu wählen

und

Frau Anne Rietz als stellvertretende Schiedsfrau zu wählen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt:                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                         13

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                           0