Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nachdem die Gemeindevertretung am 10.06.2021 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „An der Pampower Straße – östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ gefasst hat, liegt nunmehr der Vorentwurf mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Vorentwurf umfasst die Umsetzung der im Aufstellungsbeschluss beschlossenen Planungsziele. Er dient der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und Zwecke, den planerischen Lösungsansatz, der für die Neugestaltung und Entwicklung in Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sein.

Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern sein.

Verfahren

Nach der Billigung des Vorentwurfes durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Grundlage des BauGB durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Daraufhin wird dann der Entwurf des B-Planes erstellt und den politischen Gremien der Gemeinde zwecks Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt.

Herr Richter informierte über die Änderungen des Bebauungsplans.

 

Herr Zithier gab zu bedenken, dass Schottergärten nach gängigem Recht zulässig sind, da es wasserdurchlässige Flächen sind. Weiterhin ist er der Ausfassung des 1,25m Zaun-Höhe zu gering sind und die Anwohner zu sehr einschränkt.

Änderungsanregungen, die im Rahmen der gemeinsamen Haupt- und Bauausschusssitzung geäußert wurden, wurden eingearbeitet.

 

Frau Möller-Titel fragte nach der Pflege des Grünweges und die Befahrbarkeit. Es soll nicht befahren werden können. Es soll eine fußläufige Zuwegung sein.

Weiterhin fragt sie, wie die Müllabfuhr des Wirtschaftsweges sichergestellt wird. Hierzu soll eine Klärung erfolgen.

Die Größe des Regenrückhaltebeckens wird im Rahmen der Ausführungsplanung entsprechend der Bedarfe geprüft.

Herr Zithier bittet um Prüfung der vorhandenen zwei Löschwasserbrunnen und Einbindung in die Planung. Dies wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Beschluss:

 

1.     Der von der Gemeindevertretung am 10.06.2021 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „An der Pampower Straße - östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der anliegenden Übersichtskarte angepasst.

2.     Der Beschluss vom 10.06.2021 ist mit dem angepassten Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Stralendorf ortsüblich bekanntzumachen.

3.     Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „An der Pampower Straße - östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4.     Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.     Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung sowie durch die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Amtes Stralendorf erfolgen.

 

6.     Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

Anlagen:

-       Übersichtskarte mit Darstellung Plangeltungsbereich

-       Planzeichnung zum B-Plan Nr. 9

-       Begründung

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           0