Sitzung: 15.06.2022 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/STR/644
Sach- und Rechtslage:
Nachdem die Gemeindevertretung am 10.06.2021 den
Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 9 für das
Gebiet „An der Pampower Straße – östlich des Birkenweges und westlich des
Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“ gefasst hat, liegt nunmehr der Vorentwurf
mit dem angepassten Plangeltungsbereich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Vorentwurf umfasst die Umsetzung der
im Aufstellungsbeschluss beschlossenen Planungsziele. Er dient der frühzeitigen
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Ziele und Zwecke, den
planerischen Lösungsansatz, der für die Neugestaltung und Entwicklung in
Betracht kommt, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich
zu unterrichten sein.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufzufordern sein.
Verfahren
Nach der Billigung des Vorentwurfes durch
die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf
Grundlage des BauGB durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft
und einer Abwägung unterzogen. Daraufhin wird dann der Entwurf des B-Planes
erstellt und den politischen Gremien der Gemeinde zwecks Beschlussfassung für
den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt.
Herr Richter informierte über die Änderungen des
Bebauungsplans.
Herr Zithier gab zu bedenken, dass Schottergärten nach
gängigem Recht zulässig sind, da es wasserdurchlässige Flächen sind. Weiterhin
ist er der Ausfassung des 1,25m Zaun-Höhe zu gering sind und die Anwohner zu
sehr einschränkt.
Änderungsanregungen, die im Rahmen der gemeinsamen
Haupt- und Bauausschusssitzung geäußert wurden, wurden eingearbeitet.
Frau Möller-Titel fragte nach der Pflege des Grünweges
und die Befahrbarkeit. Es soll nicht befahren werden können. Es soll eine
fußläufige Zuwegung sein.
Weiterhin fragt sie, wie die Müllabfuhr des
Wirtschaftsweges sichergestellt wird. Hierzu soll eine Klärung erfolgen.
Die Größe des Regenrückhaltebeckens wird im Rahmen der
Ausführungsplanung entsprechend der Bedarfe geprüft.
Herr Zithier bittet um Prüfung der vorhandenen zwei
Löschwasserbrunnen und Einbindung in die Planung. Dies wird im Rahmen der
Erschließungsplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Beschluss:
1. Der von der Gemeindevertretung am 10.06.2021 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „An der Pampower Straße -
östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“
wird in Bezug auf den Plangeltungsbereich gem. der anliegenden Übersichtskarte
angepasst.
2. Der Beschluss vom 10.06.2021 ist mit dem angepassten
Plangeltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der
Gemeinde Stralendorf ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „An der Pampower Straße -
östlich des Birkenweges und westlich des Gewerbegebietes Am Heidenbaumberg“
wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
4.
Die frühzeitige Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5.
Die frühzeitige Unterrichtung
der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung sowie durch die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des
Amtes Stralendorf erfolgen.
6.
Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen:
-
Übersichtskarte mit
Darstellung Plangeltungsbereich
-
Planzeichnung zum B-Plan Nr. 9
-
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0