Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der Erschließung für den zukünftigen Wohnstandort, B-Plan Nr.4 „Am Amt“, Flurstück 108/12 ist es notwendig, eine neue Straße zur Erschließung von 4 geplanten Wohngrundstücken herzustellen. Es sind Leistungen bezüglich Verkehrs- u. Abwasseranlagen, Trinkwasserversorgung, sämtlicher Medien sowie Beleuchtung in Form von neuen LED-Lichtmasten durchzuführen. Die Tiefbauarbeiten für die Versorgungsleitungen Telekommunikation/ Breitband, Gas und Strom werden mit ausgeführt. Der Straßenoberbau wird in Pflasterbauweise ausgeführt.

 

Für die Bauleistungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen der Gemeinde Stralendorf wurden im Zuge eines Vergabeverfahrens über KSM 8 Firmen zur Angebotsabgabe mit folgendem Ergebnis aufgefordert.

 

1. Grabower Tief- u. Straßenbau GmbH        kein Angebot

2. LKT Wittenburg GmbH                                  299.086,70 €

3. MUT Kommunalbau GmbH                                          kein Angebot

4. STL Leege GmbH                                                            kein Angebot

5. TSS Schwerin GmbH                                                      294.609,32 €

6. N&T Neuenfeld und Trete GbR                   285.318,97 €

7. LUT Gadebusch                                                              kein Angebot

8. TUK Schwerin GmbH                                                     kein Angebot

 

Das Unternehmen N & T GbR aus Wittenförden besitzt die erforderliche Fachkunde und die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Nach Auswertung der Angebote hat die Firma N & T GbR das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.

 

Bezugnehmend auf den Vergabevorschlag des Planungsbüros IGBV schlagen wir vor,

 

Firma N & T GbR

Nordring 15

19073 Wittenförden

 

den Auftrag für die Erschließung B-Plan Nr.4 „Am Amt“ mit einer vorläufigen Auftragssumme von 285.318,97 € zu erteilen.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Stralendorf beschloss die Auftragsvergabe schon am 09.03.2022 per Eilentscheidung aufgrund des Ablaufes der Bindefrist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe nach § 50 Abs. 1 KV M-V.

Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung ist gewährleistet.

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses, den Auftrag an die Firma  N & T GbR aus Wittenförden mit einer vorläufigen Auftragssumme von 285.318,97 € zu vergeben.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die mit der Baumaßnahme verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000 €.

Begründung: Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage ist es zu erheblichen Mehrkosten bei der Materialbeschaffung gekommen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                           0