Sitzung: 01.06.2022 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/PAM/221
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow beabsichtigt, im Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow
einen Bebauungsplan für die Weiterentwicklung der Wohnbebauung entlang der
Bahnhofstraße aufzustellen. Für die bislang unbebaute Fläche westlich der
Bahnhofstraße sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Wohnbebauung mit maximal drei Wohneinheiten geschaffen und die nördliche
Ortslage im Bereich des Ortsteils Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow
abgerundet werden. Gemäß den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung kann die Gemeinde im Rahmen des
Eigenbedarfes Wohnbauflächen in begrenztem Umfang entwickeln.
Das Plangebiet hat eine
Größe von ca. 0,2 ha. Es werden die Flurstücke 177/29, 177/34, 177/35, 177/36,
177/37, 177/38 teilw. und 177/73 der Flur 8, Gemarkung Pampow, überplant.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils
Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow und wird begrenzt im Norden und Westen
von Acker, im Osten von der Bahnhofstraße und im Süden von Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen
„An der Bahnhofstraße“ soll im Verfahren nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren - i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht
nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
durchgeführt werden. Es besteht kein Erfordernis des Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Da die überplante Fläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, ist dieser zu berichtigen.
Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“
ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen. Dazu erfolgt
die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des
Entwurfs einschließlich der Begründung. Die öffentliche Auslegung ist
ortsüblich bekanntzumachen. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert
und über die öffentliche Auslegung informiert. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.
Der Bauausschuss hat über den Entwurf des
Bebauungsplanes beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 der
Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An
der Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
2. Das Bebauungsplanverfahren
wird nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB durchgeführt.
3. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von maximal drei Wohngebäuden auf einer
bisher unbebauten Fläche angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage im
Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow zu schaffen.
4. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha
und liegt nördlich im Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow, westlich
der Bahnhofstraße und umfasst die Flurstücke 177/29, 177/34, 177/35, 177/36,
177/37, 177/38 teilw., 177/73 der Flur 8, Gemarkung Pampow. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in
der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.
5.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil
Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ und die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
6.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil
Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind von der Auslegung zu unterrichten und zur Stellungnahme
aufzufordern. Die Behördenbeteiligung ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
7.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
8.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei
ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan Nr. 18 im beschleunigten Verfahren
ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.
9.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher
Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung
stehenden Kosten abzuschließen.
Anlagen
- Übersichtskarte
mit Geltungsbereich zum Plangebiet
- Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An
der Bahnhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, Teil
B - Text, Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: