Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt, im Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow einen Bebauungsplan für die Weiterentwicklung der Wohnbebauung entlang der Bahnhofstraße aufzustellen. Für die bislang unbebaute Fläche westlich der Bahnhofstraße sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit maximal drei Wohneinheiten geschaffen und die nördliche Ortslage im Bereich des Ortsteils Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow abgerundet werden. Gemäß den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung kann die Gemeinde im Rahmen des Eigenbedarfes Wohnbauflächen in begrenztem Umfang entwickeln.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,2 ha. Es werden die Flurstücke 177/29, 177/34, 177/35, 177/36, 177/37, 177/38 teilw. und 177/73 der Flur 8, Gemarkung Pampow, überplant.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow und wird begrenzt im Norden und Westen von Acker, im Osten von der Bahnhofstraße und im Süden von Wohnbebauung.

 

Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ soll im Verfahren nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren -  i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Es besteht kein Erfordernis des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Da die überplante Fläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, ist dieser zu berichtigen.

Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen. Dazu erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die öffentliche Auslegung informiert. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Der Bauausschuss hat über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

2.       Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB durchgeführt.

 

3.       Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von maximal drei Wohngebäuden auf einer bisher unbebauten Fläche angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage im Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow zu schaffen.

 

4.       Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha und liegt nördlich im Ortsteil Bahnhof Holthusen der Gemeinde Pampow, westlich der Bahnhofstraße und umfasst die Flurstücke 177/29, 177/34, 177/35, 177/36, 177/37, 177/38 teilw., 177/73 der Flur 8, Gemarkung Pampow. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.

 

5.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

6.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Die Behördenbeteiligung ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

 

7.       Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

8.       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan Nr. 18 im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.

 

9.       Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

 

Anlagen

-       Übersichtskarte mit Geltungsbereich zum Plangebiet

-       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Pampow, Ortsteil Bahnhof Holthusen „An der Bahnhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, Teil B - Text, Begründung

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12

Davon stimmberechtigt: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen: