Sitzung: 20.06.2022 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2022/AMT/369
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 54 Absatz 2 Satz 3
Schulgesetz M-V (SchulG M-V) i. V. m. § 1 der Verordnung über die
Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts-
und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) kann der Schulträger für Gegenstände
und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von
den Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben Kostenbeiträge erheben.
Lernmittel sind
Arbeitsmaterialien, die der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht
benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner,
Zirkel, Zeichengeräte.
In
Mecklenburg-Vorpommern zählen Schulbücher jedoch zur Lernmittelfreiheit und
müssen daher vom Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (vgl.
§ 54 Absatz 2 Satz 1 SchulG M-V).
Nach § 1 Absatz 1
Grenzbetragsverordnung können höchstens 60 Deutsche Mark (30,68 Euro) erhoben
werden. Das Amt erhebt seither den Höchstsatz gegenüber den
Erziehungsberechtigten.
Der Ertrag für rund 800 Schüler
rechtfertigt nicht den verursachten Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung erhebt
daher ab dem Haushaltsjahr 2023 keine Lernmittelpauschale und bestellt bspw.
künftig keine Arbeitshefte.
Die Erziehungsberechtigten müssen
Arbeitshefte für den erforderlichen Unterricht selbstständig anschaffen, bspw.
im Handel vor Ort oder im Internet. Schulbücher und die damit verbundene
Schulbuchausschreibung erfolgt durch das Amt weiterhin.
Die Schulleitung wurde über das
Vorhaben informiert.
Entwicklung des Ertrages Lernmittel in EUR |
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Entwicklung der Aufwendungen Lernmittel in EUR |
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Plan |
Ist |
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Plan |
Ist |
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2021 |
22.800 |
22.764,53 |
2021 |
40.000 |
26.587,84 |
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2020 |
22.500 |
22.519,09 |
2020 |
35.000 |
44.523,65 |
|
2018 |
20.900 |
20.799,00 |
2018 |
49.000 |
39.607,20 |
|
2017 |
20.900 |
20.768,22 |
2017 |
47.000 |
49.501,84 |
Finanzielle Auswirkungen:
Die fehlenden Erträge aus
01/218/43220000 werden durch die künftig wegfallenden Aufwendungen aus
01/218/52460000 kompensiert.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes
Stralendorf verzichtet ab dem Haushaltsjahr 2023 auf die Erhebung des
Kostenbeitrages der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts-
und Lernmitteln.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0