Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 54 Absatz 2 Satz 3 Schulgesetz M-V (SchulG M-V) i. V. m. § 1 der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) kann der Schulträger für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben Kostenbeiträge erheben.

Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte.

In Mecklenburg-Vorpommern zählen Schulbücher jedoch zur Lernmittelfreiheit und müssen daher vom Schulträger unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 54 Absatz 2 Satz 1 SchulG M-V).

 

Nach § 1 Absatz 1 Grenzbetragsverordnung können höchstens 60 Deutsche Mark (30,68 Euro) erhoben werden. Das Amt erhebt seither den Höchstsatz gegenüber den Erziehungsberechtigten.

 

Der Ertrag für rund 800 Schüler rechtfertigt nicht den verursachten Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung erhebt daher ab dem Haushaltsjahr 2023 keine Lernmittelpauschale und bestellt bspw. künftig keine Arbeitshefte.

Die Erziehungsberechtigten müssen Arbeitshefte für den erforderlichen Unterricht selbstständig anschaffen, bspw. im Handel vor Ort oder im Internet. Schulbücher und die damit verbundene Schulbuchausschreibung erfolgt durch das Amt weiterhin.

 

Die Schulleitung wurde über das Vorhaben informiert.

 

Entwicklung des Ertrages Lernmittel in EUR

 

Entwicklung der Aufwendungen Lernmittel in EUR

 

Plan

Ist

 

Plan

Ist

2021

22.800

22.764,53

2021

40.000

26.587,84

2020

22.500

22.519,09

2020

35.000

44.523,65

2018

20.900

20.799,00

2018

49.000

39.607,20

2017

20.900

20.768,22

2017

47.000

49.501,84

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die fehlenden Erträge aus 01/218/43220000 werden durch die künftig wegfallenden Aufwendungen aus 01/218/52460000 kompensiert.

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf verzichtet ab dem Haushaltsjahr 2023 auf die Erhebung des Kostenbeitrages der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13

Davon stimmberechtigt:                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                         12

Nein-Stimmen:                                                                    0

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           0