Sitzung: 27.06.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WIT/649
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 18.11.2021 hat die Gemeinde
Wittenförden einen Antrag auf Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben
beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG ist eine Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eine Gemeindefeuerwehr, die aufgrund
ihrer Ausstattung die besondere
Gefahren- und Risikobekämpfung auch überörtlich gewährleisten kann. Die
vorteilziehenden Gemeinden haben sich an der Finanzierung der Ausstattung zu
beteiligen.
Dieser Antrag ist u.a. auch Bestandteil bzw.
Voraussetzung für die Antragstellung im Rahmen des Förderprogrammes
„Zukunftsfähige Feuerwehr“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschaffung
eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ TLF 3000 teilzunehmen.
Nach Prüfung und
Bewertung der eingereichten und vorliegenden Antragsunterlagen und in
Abstimmung mit der Kreiswehrführung des Landkreises Ludwigslust-Parchim sieht
der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz des LK LUP die Voraussetzungen für
die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Wittenförden zur Feuerwehr mit besonderen
Aufgaben als gegeben an.
Die für diese Aufgaben
erforderlichen technischen Mittel sind in einem ausreichenden Maße vorhanden. Mit
der vorliegenden Leistungsfähigkeit, belegt u.a. durch den Personalbestand, den
Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft, können die überörtlichen
Aufgaben erfüllt und gleichzeitig der örtliche Brandschutz sichergestellt
werden.
Damit eine verbindliche
Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch den LK LUP erfolgen
kann, ist dieser durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde
Wittenförden entsprechend zu bestätigen. Nach Beschlussfassung erfolgt die
verbindliche Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch einen
separaten Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme
auf Einstufung der
Gemeindefeuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und stellt die für die
benannten Aufgaben erforderlichen Ressourcen bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0