Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Trauerhalle in Parum wird von den Einwohnern der Gemeinde Dümmer kaum genutzt. 2021 fand hier nur eine Trauerfeier von Einwohnern aus Schossin statt. Die Kirchgemeinde Parum hat wiederholt angeboten, dass auch nicht kirchliche Trauerfeiern in der Kirche in Parum durchgeführt werden können. Voraussetzung ist, dass keine anderen Räumlichkeiten für Trauerfeiern zur Verfügung stehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Endwidmung der gemeindlichen Trauerhalle im Ortsteil Parum, auf dem Flurstück 30/2 in der Gemarkung Parum, Flur 1 für die öffentliche Nutzung und beschließt, unter Berücksichtigung des Verkehrswertgutachten, das betreffende Grundstück mit Gebäude zu veräußern.

Finanzielle Auswirkungen:

Ein noch nicht genau zu beziffernder Verkaufserlös für das Flurstück 30/2 in Parum, Flur 1 in der Größe von 99m².

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         8

Nein-Stimmen:                                                                    1

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -