Sitzung: 17.05.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/DÜM/531
Sach- und Rechtslage:
Die Trauerhalle in Parum wird von den Einwohnern der Gemeinde
Dümmer kaum genutzt. 2021 fand hier nur eine Trauerfeier von Einwohnern aus
Schossin statt. Die Kirchgemeinde Parum hat wiederholt angeboten, dass auch
nicht kirchliche Trauerfeiern in der Kirche in Parum durchgeführt werden
können. Voraussetzung ist, dass keine anderen Räumlichkeiten für Trauerfeiern
zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Endwidmung der
gemeindlichen Trauerhalle im Ortsteil Parum, auf dem Flurstück 30/2 in der Gemarkung Parum, Flur 1 für die öffentliche Nutzung und
beschließt, unter Berücksichtigung des Verkehrswertgutachten, das betreffende
Grundstück mit Gebäude zu veräußern.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein noch nicht genau zu
beziffernder Verkaufserlös für das Flurstück 30/2 in Parum, Flur 1 in der Größe
von 99m².
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -