Sitzung: 14.06.2022 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/ZÜL/221
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans Jürgen Rotsch - plant
auf dem gegenwärtigen Standort Gemarkung Zülow, Dorfstraße 2, 19073 Zülow die
Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Regranulierung von
Kunststoffabfällen (Antrag gemäß § 4 BImSchG Aktenzeichen: StALU
WM-53-5712.0.8.11.2.4V-76163). Die Durchführung des Genehmigungsverfahren
erfolgt gemäß § 19 BImSchG.
Im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren (gemäß
§§ 4 und 10 BImSchG) wird die Gemeinde Zülow zur Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens aufgefordert. Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu
prüfen und eine Stellungnahme bis zum 27.06.2022 vorzulegen. Das
gemeindliche Einvernehmen darf nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenen Gründen versagt werden und gilt als erteilt, sofern es nicht binnen
zweier Monate nach Eingang des Ersuchens verweigert wird (§ 36 Abs. 2 S. 2
BauGB). Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen (1 Ordner) liegen dem
Bürgermeister der Gemeinde Zülow vor und können bis zum Sitzungstermin beim
Bürgermeister eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum
Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
Nach Prüfung der Unterlagen wird dem BImSch-Antrag vom 26.04.2022
mit dem Aktenzeichen:
StALU WM-53-5712.0.8.11.2.4V-76163 der Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans
Jürgen Rotsch - für das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage
zur Regranulierung von Kunststoffabfällen auf dem Grundstück Gemarkung Zülow,
Dorfstraße 2, 19073 Zülow, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Von Seiten der Gemeinde Zülow werden nachfolgende Anregungen und
Bedenken zum oben genannten Antrag der Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans
Jürgen Rotsch – geäußert:
siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Antragsunterlagen vom StALU vom
26.04.2022
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -