Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans Jürgen Rotsch - plant auf dem gegenwärtigen Standort Gemarkung Zülow, Dorfstraße 2, 19073 Zülow die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Regranulierung von Kunststoffabfällen (Antrag gemäß § 4 BImSchG Aktenzeichen: StALU WM-53-5712.0.8.11.2.4V-76163). Die Durchführung des Genehmigungsverfahren erfolgt gemäß § 19 BImSchG.

Im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren (gemäß §§ 4 und 10 BImSchG) wird die Gemeinde Zülow zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgefordert. Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme bis zum 27.06.2022 vorzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen darf nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenen Gründen versagt werden und gilt als erteilt, sofern es nicht binnen zweier Monate nach Eingang des Ersuchens verweigert wird (§ 36 Abs. 2 S. 2 BauGB). Diese Frist kann nicht verlängert werden.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (1 Ordner) liegen dem Bürgermeister der Gemeinde Zülow vor und können bis zum Sitzungstermin beim Bürgermeister eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Prüfung der Unterlagen wird dem BImSch-Antrag vom 26.04.2022 mit dem Aktenzeichen:
StALU WM-53-5712.0.8.11.2.4V-76163 der Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans Jürgen Rotsch - für das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Regranulierung von Kunststoffabfällen auf dem Grundstück Gemarkung Zülow, Dorfstraße 2, 19073 Zülow, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Von Seiten der Gemeinde Zülow werden nachfolgende Anregungen und Bedenken zum oben genannten Antrag der Firma Rotsch Tiefbau GmbH – Herr Hans Jürgen Rotsch – geäußert:

siehe Anlage

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Anlage/n:
Antragsunterlagen vom StALU vom 26.04.2022

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6

Davon stimmberechtigt:                                                   6

Ja-Stimmen:                                                                         6

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -