Sitzung: 18.05.2022 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/ROG/416
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Rogahn wurde durch die Mitgliederversammlung
am 26.02.2022 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß
§ 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des
Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und
sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.
Da
bei dem gewählten Kameraden Michael Rühmling die für die betreffende Funktion
vorgeschriebenen Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die
fehlenden Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er
verpflichtet sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht
abgeschlossenen Ausbildungsgänge.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden
Mirko Jegotka zum
Gemeindewehrführer und die Wahl des
Kameraden
Michael Rühmling zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Mirko Jegotka als
Gemeindewehrführer und den Kameraden Michael Rühmling als stellvertretenden
Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 18.05.2022 für die Dauer der Wahlperiode zu
Ehrenbeamten.
Die bisherige stellv. Wehrführerin Christin
Bange ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /