Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Rogahn wurde durch die Mitgliederversammlung am 26.02.2022 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Da bei dem gewählten Kameraden Michael Rühmling die für die betreffende Funktion vorgeschriebenen Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die fehlenden Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Mirko Jegotka               zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden Michael Rühmling zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Mirko Jegotka als Gemeindewehrführer und den Kameraden Michael Rühmling als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 18.05.2022 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Die bisherige stellv. Wehrführerin Christin Bange ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10

Davon stimmberechtigt:                                                   10

Ja-Stimmen:                                                                         10

Nein-Stimmen:                                                                    /

Stimmenenthaltungen:                                                     /

Ungültige Stimmen:                                                           /