Sitzung: 18.05.2022 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/ROG/414
Sach- und Rechtslage:
Nach den Grundsätzen und Zielen im
Landesraumentwicklungsprogramm M-V von 2016 (LEP M-V 2016) sollen
Stadt-Umland-Konzepte mindestens in den Handlungsfeldern Siedlungs- und
Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung sowie Freiraumentwicklung als
Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für interkommunale Abstimmungen,
Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der Stadt-Umland-Räume dienen (vgl.
Programmsätze 3.3.3 (3) Z und (4) LEP M-V 2016).
Mit dem vorliegenden Entwurf
verständigen sich die Gemeinden des SUR Schwerin auf eine interkommunale
Zusammenarbeit zu den gemeinsamen Kooperationsthemen der Handlungsfelder
Siedlungsentwicklung, Infrastrukturentwicklung und Freiraumentwicklung für die
nächsten 10 Jahre.
Die mit dem vorliegenden
handlungsbezogenen Rahmenplan vereinbarten Ziele und Maßnahmen in den
jeweiligen Kooperationsthemen erhalten durch die Unterzeichnung der
Bürgermeister/-innen Verbindlichkeit und dienen somit als Handlungsgrundlage,
um den SUR Schwerin als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiter zu
entwickeln und für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Alle Beteiligten wirken darauf hin, die
durch Selbstbindung getroffenen Beschlüsse im Rahmen der
Stadt-Umland-Kooperation in die gemeindliche Planung zu überführen bzw. mit dieser
abzustimmen. Das AfRL WM wird im Rahmen seiner Möglichkeiten den
Umsetzungsprozess weiter begleiten und unterstützen.
Im Rahmen einer Evaluation
des integrierten Rahmenplans erfolgt nach 5 Jahren
eine
Überprüfung der prioritären
Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und
Ergebnisse.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt den
Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“
(Entwurfsstand 03.02.2022) und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des
Konzeptes.
Dazu legitimiert die Gemeindevertretung
den Bürgermeister, dem „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum
Schwerin 2020“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die
Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Konzeptes.
Finanzielle Auswirkungen:
direkt keine finanziellen
Auswirkungen
Anlage
Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“
(Entwurfsstand 03.02.2022)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /