Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin kann im Haushaltsjahr 2022 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 im Ergebnishaushalt keinen Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt das Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2022.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gem. Haushaltssicherungskonzept

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 3

Ungültige Stimmen: 0