Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/256
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin
kann im Haushaltsjahr 2022 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 im
Ergebnishaushalt keinen Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43
Abs. 7 KV M-V die Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem
die Ursachen des unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen
dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt
werden kann. Der Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt das
Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. Haushaltssicherungskonzept
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 3
Ungültige Stimmen: 0