Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/255
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin plant im Ortsteil
Mühlenbeck den Ausbau des Wiesenweges.
Der Wiesenweg ist zu Zeit unbefestigt und
teilweise aufgeschottert. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.
Die Straße dient als Zufahrt zum Gartenweg und
zu den bebauten Grundstücken sowie den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen
und stellt einen wesentlichen Bestandteil des Straßen- und Wegenetzes des Ortes
dar.
Bei der vorhandenen Schotterdecke im Wiesenweg
sind durchgehende Schlaglöcher und Spurrinnen vorhanden. Bei Niederschlägen
kommt es zu einer massiven Pfützenbildung.
In den Sommermonaten geht vom Wiesenweg eine
hohe Staubentwicklung aus, welche die Anlieger in dem Bereich stark belastet.
Die derzeitige Wegebreite beträgt zwischen 3,00
m und 4,00 m. Ein Bankett ist nicht vorhanden.
Der Wiesenweg soll auf der gesamten Länge von
261 m mittels Asphalt befestigt werden.
Die befestigte Straßenbreite beträgt dann 5,50
m (ausgehend von der Dorfstraße) bis zur Gartenstraße und 4,00 m Breite bis zum
Ortsausgang (landwirtschaftlicher Verkehr).
Das Bankett soll auf beiden Straßenseiten
hergestellt werden. Auf Seite der Entwässerungsmulde/Wiese mit einer Breite von
1,00 m und auf Seite der Anwohner mit 0,50 m.
Die Straßenbeleuchtung soll unverändert
bleiben.
Die Gemeinde hat zur Verringerung der eigenen
Kosten einen Fördermittelantrag beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt.
Die Mittel für notwendige Planungs-und
Bauleistungen sind im Haushaltsplan aufzunehmen.
Laut aktueller Kostenschätzung sind 170.000 €
inkl. Planungsleistungen im Haushalt einzuplanen.
Wenn es Fördermittel gibt, ist die Höhe noch
ungewiss. Die Höchstförderung würde
120.000 € betragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt:
1) den
Ausbau des Wiesenweges,
2) die
Mittel in Höhe von 170.000 € einzuplanen,
3) den
Bürgermeister Herrn Balschuweit zu ermächtigen, die erforderlichen Planungs-
und Vorleistungen in Auftrag zu geben.
4)
Finanzielle Auswirkungen:
Auf dem Produktkonto 06 / 541 / 096 müssen
nach Kostenschätzung des Planers für das gesamte Projekt 170.000 €
bereitgestellt werden.
Im Falle eines positiven Förderbescheides kann
die Gemeinde mit einer Einnahme von bis zu 120.000 € rechnen.
Auf dem Produktkonto
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0