Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin plant im Ortsteil Mühlenbeck den Ausbau des Wiesenweges.

Der Wiesenweg ist zu Zeit unbefestigt und teilweise aufgeschottert. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.

Die Straße dient als Zufahrt zum Gartenweg und zu den bebauten Grundstücken sowie den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen und stellt einen wesentlichen Bestandteil des Straßen- und Wegenetzes des Ortes dar.

 

Bei der vorhandenen Schotterdecke im Wiesenweg sind durchgehende Schlaglöcher und Spurrinnen vorhanden. Bei Niederschlägen kommt es zu einer massiven Pfützenbildung.

In den Sommermonaten geht vom Wiesenweg eine hohe Staubentwicklung aus, welche die Anlieger in dem Bereich stark belastet.

 

Die derzeitige Wegebreite beträgt zwischen 3,00 m und 4,00 m. Ein Bankett ist nicht vorhanden.

Der Wiesenweg soll auf der gesamten Länge von 261 m mittels Asphalt befestigt werden.

Die befestigte Straßenbreite beträgt dann 5,50 m (ausgehend von der Dorfstraße) bis zur Gartenstraße und 4,00 m Breite bis zum Ortsausgang (landwirtschaftlicher Verkehr).

Das Bankett soll auf beiden Straßenseiten hergestellt werden. Auf Seite der Entwässerungsmulde/Wiese mit einer Breite von 1,00 m und auf Seite der Anwohner mit 0,50 m.

 

Die Straßenbeleuchtung soll unverändert bleiben.

 

 

Die Gemeinde hat zur Verringerung der eigenen Kosten einen Fördermittelantrag beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt.

Die Mittel für notwendige Planungs-und Bauleistungen sind im Haushaltsplan aufzunehmen.

 

Laut aktueller Kostenschätzung sind 170.000 € inkl. Planungsleistungen im Haushalt einzuplanen.

Wenn es Fördermittel gibt, ist die Höhe noch ungewiss. Die Höchstförderung würde

120.000 € betragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt:

 

1)    den Ausbau des Wiesenweges,

2)    die Mittel in Höhe von 170.000 € einzuplanen,

3)    den Bürgermeister Herrn Balschuweit zu ermächtigen, die erforderlichen Planungs- und Vorleistungen in Auftrag zu geben.

4)     

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auf dem Produktkonto 06 / 541 / 096 müssen nach Kostenschätzung des Planers für das gesamte Projekt 170.000 € bereitgestellt werden.

 

Im Falle eines positiven Förderbescheides kann die Gemeinde mit einer Einnahme von bis zu 120.000 € rechnen.

 

 

Auf dem Produktkonto

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 2

Ungültige Stimmen: 0