Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/517
Sach- und Rechtslage:
Die Firma SolarWind Projekt GmbH,
Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg (nachfolgend Vorhabenträger) beabsichtigt, nördlich des Ortsteils Kothendorf die Errichtung eine
Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Geltungsbereich für den
Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ umfasst die Flurstücke 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139,
140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 149/3, 149/4, 150 und teilweise die
Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf.
Der genaue Plangeltungsbereich
ist dem beiliegenden Lageplan Anlage 1 zu entnehmen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich des Ortsteils Kothendorf
und südlich der L042, östlich und westlich der Walsmühler Straße.
Insgesamt sollen ca. 140 ha
überplant und eine installierte Leistung von ca. 140 MWp erreicht werden.
Gegebenenfalls wird nicht die gesamte Fläche mit PV-Modulen bebaut,
insbesondere bei den südlichen Flurstücken 121 und 123 ist die genaue Nutzung
im Laufe des Planverfahrens noch abzustimmen. Neben der Bebauung mit
Solaranlagen ist auch eine Nutzung als Ausgleichsfläche denkbar.
Die Anlage wird aus reihig
angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den
erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Monitoringcontainer, Kameramasten, Zaun und Leitungen) bestehen. Ein Zaun
wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl- bzw.
Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 20°)
angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt ca. 3,50 m
(variiert etwas je nach Topographie). Die Gestelle werden in den unbefestigten
vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im
Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Freiflächen-PVA kann nach Ende der
Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden.
Um das Vorhaben realisieren zu können, sind 2
Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein
Bebauungsplan aufzustellen und zum anderen ist der rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Gemeinde Warsow an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans
anzupassen. Die beiden Bauleitplanverfahren können im
Parallelverfahren durchgeführt werden.
Die Planungskosten für die Aufstellung und
Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Solarpark Kothendorf“ der Gemeinde
Warsow trägt als Vorhabenträger, die Firma
SolarWind Projekt GmbH, Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg. Eine
Kostenübernahmeerklärung der Firma
SolarWind Projekt GmbH liegt vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst
den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Solarpark
Kothendorf“ der Gemeinde Warsow.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma SolarWind Projekt GmbH,
Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg, auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu und
beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ der Gemeinde
Warsow gemäß § 2 Absatz 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst einen
Geltungsbereich mit einer Fläche von insgesamt ca. 140 ha und
umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Warsow: 4/1,
12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147,
148, 149/1, 149/3, 149/4, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121,
123 und 152.
- Ziel des o.g.
Bebauungsplanes ist es, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes
„Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen
Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von
umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die entstehenden Planungskosten für die
Aufstellung und Durchführung zum Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark
Kothendorf“ der Gemeinde Warsow trägt als Vorhabenträger, die Firma SolarWind Projekt GmbH,
Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan mit
Planänderungsbereich
Anlage 2:
Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0