Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WAR/516
Sach- und Rechtslage:
Die Firma SolarWind Projekt GmbH,
Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg (nachfolgend Vorhabenträger) beabsichtigt, nördlich des Ortsteils Kothendorf die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage. Da die Flächen
außerhalb des EEG-Bereichs liegen, sollen die Anlagen als PPA (Power Purchase Agreement)
errichtet werden.
Für den Geltungsbereich, welcher die
Flurstücke 4/1, 12, 122, 124,
136/1, 136/2, 137, 138, 139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 149/3,
149/4, 150 und teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf
umfasst, soll der Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Kothendorf“ gemäß § 1 Abs. 3
und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem
Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend, die Vereinbarkeit mit den
Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen.
Der genaue Plangeltungsbereich
ist dem beiliegenden Lageplan Anlage1 zu entnehmen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich des Ortsteils Kothendorf
und südlich der L042, östlich und westlich der Walsmühler Straße.
Der wirksame Flächennutzungsplan der
Gemeinde Warsow stellt den Planungsraum überwiegend als Fläche für die
Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer
städtebaulichen Ordnung, der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
geändert werden.
Der Vorhabenträger,
Firma SolarWind Projekt, verpflichtet sich, im Rahmen einer
Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten im
Zusammenhang mit der Aufstellung und Durchführung der 4. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Warsow. Zugleich verpflichtet sich der Vorhabenträger
zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB mit der Gemeinde
Warsow.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma SolarWind Projekt GmbH,
Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg, auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu und
beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die
Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Absatz 1
BauGB. Der Planungsraum umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von
insgesamt ca. 140 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1
der Gemarkung Warsow: 4/1, 12, 122, 124, 136/1, 136/2, 137, 138,
139, 140, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 149/1, 149/3, 149/4, 150 und
teilweise die Flurstücke 9/2, 15, 121, 123 und 152.
- Ziel der Aufstellung
zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, durch Festsetzung eines
sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO die Realisierung
und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die
Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die entstehenden Planungskosten für die
Aufstellung und Durchführung der 4. Änderung zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Warsow trägt als Vorhabenträger, die Firma SolarWind Projekt GmbH, Bernstorffstraße 120, 22767 Hamburg.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung
aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten
abzuschließen.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan mit
Planänderungsbereich
Anlage 2:
Kostenübernahmeerklärung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0