Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/254
Sach- und Rechtslage: Sach-
und Rechtslage: Die
Kommunen haben nach §6 Abs. 1 EEG von den Betreibern der Windkraftanlagen, ganz
oder anteilig im Umkreis von 2.500 m eine pauschale Beteiligung von 0,2 Ct. Je
Kilowattstunde produziertem Strom zu erhalten. Dazu gibt es seitens des StGT
M-V sowie weiterer staatlicher Organisationen die Empfehlung, die geprüften
Muster der Fachagentur Windenergie an Land e.V., Fanny-Zobel-Straße 11 in 12435
Berlin, zu verwenden, welches als Anlage vorliegt. Diese wurden der aktuellen
Rechtslage angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt für die zukünftigen Vereinbarungen gem. §6 EEG zur 0,2 Ct –
Regelung, die vorgegebenen Verträge lt. Sach- und Rechtslage zu verwenden und
beauftragt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter diese zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen: Zu Zeit noch nicht genau zu bewerten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0