Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage: Sach- und Rechtslage: Die Kommunen haben nach §6 Abs. 1 EEG von den Betreibern der Windkraftanlagen, ganz oder anteilig im Umkreis von 2.500 m eine pauschale Beteiligung von 0,2 Ct. Je Kilowattstunde produziertem Strom zu erhalten. Dazu gibt es seitens des StGT M-V sowie weiterer staatlicher Organisationen die Empfehlung, die geprüften Muster der Fachagentur Windenergie an Land e.V., Fanny-Zobel-Straße 11 in 12435 Berlin, zu verwenden, welches als Anlage vorliegt. Diese wurden der aktuellen Rechtslage angepasst.

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt für die zukünftigen Vereinbarungen gem. §6 EEG zur 0,2 Ct – Regelung, die vorgegebenen Verträge lt. Sach- und Rechtslage zu verwenden und beauftragt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter diese zu unterzeichnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Zu Zeit noch nicht genau zu bewerten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0