Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 Hauptsatzung der Gemeinde Schossin entscheidet der Bürgermeister bei Verträgen innerhalb der Wertgrenzen bis zu 2.500 Euro, der Hauptausschuss ab 2.500 Euro bis 5.000 Euro.

Im Rahmen des Programms Zukunftswerkstatt Kommunen erhält die Gemeinde jährlich Beratungskosten i. H. v. 30.000 Euro erstattet. Die Gemeinde arbeitet bereits seit dem vergangenen Jahr mit Prof. Dr. Henning Bombeck als Prozessbegleiter zusammen. Mit Schreiben vom 02.03.2022 reichte Herr Bombeck ein Jahresangebot i. H. v. 21.324,78 Euro ein. Aufgrund des 5-Punkte-Planes des Bundesfamilienministeriums und der engen Zeittaktung, unterschrieb der Bürgermeister das eingereichte Angebot, um den Zeitplan des Programms einzuhalten. Die Geschäftsstelle des Bundesprogramms bestätigte als übergeordnete Distanz das Angebot. 

Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ist in diesem Falle zu bejahen, da die haushaltswirtschaftlichen Interessen der Gemeinde im Vordergrund lagen. Weiterhin war eine Eilentscheidung notwendig, um den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit i. S. d. § 43 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern Folge zu leisten. Gemäß §50 KV M-V handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, deren Voraussetzung als gegeben angenommen werden. Die Deckung ist zu 100% aus Fördermitteln gesichert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 21.03.2022 zur Angebotserteilung an das Büro für Dorfentwicklung, vertreten durch Prof. Dr. Henning Bombeck, i. H. v. 21.324,78 Euro und die damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind gemäß § 2 i. V. m. § 7 des Weiterleitungsvertrages im Deckungsring der abrechenbaren Beratungskosten gegenüber dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0