Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/252
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1
Hauptsatzung der Gemeinde Schossin entscheidet der Bürgermeister bei Verträgen
innerhalb der Wertgrenzen bis zu 2.500 Euro, der Hauptausschuss ab 2.500 Euro
bis 5.000 Euro.
Im Rahmen des Programms
Zukunftswerkstatt Kommunen erhält die Gemeinde jährlich Beratungskosten i. H.
v. 30.000 Euro erstattet. Die Gemeinde arbeitet bereits seit dem vergangenen
Jahr mit Prof. Dr. Henning Bombeck als Prozessbegleiter zusammen. Mit Schreiben
vom 02.03.2022 reichte Herr Bombeck ein Jahresangebot i. H. v. 21.324,78 Euro
ein. Aufgrund des 5-Punkte-Planes des Bundesfamilienministeriums und der engen
Zeittaktung, unterschrieb der Bürgermeister das eingereichte Angebot, um den
Zeitplan des Programms einzuhalten. Die Geschäftsstelle des Bundesprogramms
bestätigte als übergeordnete Distanz das Angebot.
Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 3
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Bürgermeister in
Fällen äußerster Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ist in diesem Falle zu
bejahen, da die haushaltswirtschaftlichen Interessen der Gemeinde im
Vordergrund lagen. Weiterhin war eine Eilentscheidung notwendig, um den
Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit i. S. d. § 43 Absatz
4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern Folge zu leisten. Gemäß §50 KV M-V
handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, deren Voraussetzung als
gegeben angenommen werden. Die Deckung ist zu 100% aus Fördermitteln gesichert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Schossin beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom
21.03.2022 zur Angebotserteilung an das Büro für Dorfentwicklung, vertreten
durch Prof. Dr. Henning Bombeck, i. H. v. 21.324,78 Euro und die damit
verbundene außerplanmäßige Ausgabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten sind gemäß § 2 i. V. m. § 7 des
Weiterleitungsvertrages im Deckungsring der abrechenbaren Beratungskosten
gegenüber dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0