Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach den Grundsätzen und Zielen im Landesraumentwicklungsprogramm M-V von 2016 (LEP M-V 2016) sollen Stadt-Umland-Konzepte mindestens in den Handlungsfeldern Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastruktur- sowie Freiraumentwicklung als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für interkommunale Abstimmungen dienen (vgl. Programmsätze 3.3.3 (3) Z und (4) LEP M-V 2016).

Mit dem integrierten Rahmenplan liegt ein strategisches Planungsinstrument für die nächsten 10 Jahre vor, welches verschiedene Problemlagen identifiziert und die Abstimmungsergebnisse der SUR-Akteure bezüglich entsprechender Ziele und Maßnahmen im Rahmen der relevanten Handlungsfelder und Kooperationsthemen im SUR Schwerin zusammenfasst.

Mit dem vorliegenden Entwurf verständigen sich die Gemeinden des SUR Schwerin auf eine interkommunale Zusammenarbeit zu den gemeinsamen Kooperationsthemen der Handlungsfelder für die nächsten 10 Jahre.

Alle Beteiligten wirken darauf hin, die durch Selbstbindung getroffenen Beschlüsse im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation in die gemeindliche Planung zu überführen bzw. mit dieser abzustimmen. Das AfRL WM wird im Rahmen seiner Möglichkeiten den Umsetzungsprozess weiter begleiten und unterstützen.

Im Rahmen einer Evaluation des integrierten Rahmenplans nach fünf Jahren erfolgt eine
Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ (Entwurfsstand 03.02.2022) und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Konzeptes.

Dazu legitimiert die Gemeindevertretung den Bürgermeister, dem „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Konzeptes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

direkt keine finanziellen Auswirkungen

 

Anlage
Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ (Entwurfsstand 03.02.2022)

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10

Davon stimmberechtigt: 10

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 1

Ungültige Stimmen: 0