Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 16.11.2021 hat die Gemeinde Pampow einen Antrag auf Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG ist eine Feuerwehr mit besonderen Aufgaben eine Gemeindefeuerwehr, die aufgrund ihrer Ausstattung die besondere Gefahren- und Risikobekämpfung auch überörtlich gewährleisten kann. Die vorteilziehenden Gemeinden haben sich an der Finanzierung der Ausstattung zu beteiligen.

 

Dieser Antrag ist u.a. auch Bestandteil bzw. Voraussetzung für die Antragstellung im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehr“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ LF 20 teilzunehmen.

 

Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten und vorliegenden Antragsunterlagen und in Abstimmung mit der Kreiswehrführung des Landkreises Ludwigslust-Parchim sieht der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz des LK LUP die Voraussetzungen für die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Pampow zur Feuerwehr mit besonderen Aufgaben als gegeben an.

 

Die für diese Aufgaben erforderlichen technischen Mittel sind in einem ausreichenden Maße vorhanden. Mit der vorliegenden Leistungsfähigkeit, belegt u.a. durch den Personalbestand, den Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft, können die überörtlichen Aufgaben erfüllt und gleichzeitig der örtliche Brandschutz sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Gemeindefeuerwehr Pampow in mehreren überörtlichen Planungen und im Katastrophenschutz des Landkreises eingebunden.

 

Damit eine verbindliche Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch den LK LUP erfolgen kann, ist dieser durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow entsprechend zu bestätigen. Nach Beschlussfassung erfolgt die verbindliche Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch einen separaten Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme auf Einstufung der Gemeindefeuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und stellt die für die benannten Aufgaben erforderlichen Ressourcen bereit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11

Davon stimmberechtigt:                                                   11

Ja-Stimmen:                                                                         11

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -