Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/250
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Schossin hat auf ihrer Sitzung am 16.02.2019 die Aufstellung der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin beschlossen.
Die
Gemeinde Schossin ändert den Flächennutzungsplan für 2 Teilbereiche. Die
Planungsziele bestehen für die einzelnen Änderungsbereiche in folgendem:
Fläche
1: Anpassung der Flächen der
Flurstücke 216, 217 und 218 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck an den vorhandenen
Bestand mit Änderung in eine Fläche für Fest- und Sportplatz, anstelle einer
Fläche für Landwirtschaft
Fläche
2: Anpassung der Fläche östlich
von Mühlenbeck (Betriebsfläche der Fa. MGB) an den vorhandenen Bestand durch
Darstellung einer gewerblichen Baufläche anstelle einer Fläche für
Landwirtschaft.
Die im Rahmen der erfolgten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und
Stellungnahmen zum Vorentwurf sind abgewogen und sofern relevant in
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht eingearbeitet worden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und
Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Unterlagen und Informationen
verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn diese nicht rechtzeitig
eingehen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und Begründung
einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Der Planentwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin (Planungsstand: Februar 2022) wird
in der vorliegenden Fassung bestätigt. Der Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
2. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen
und zur Abgebe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Planung ist mit den
Nachgemeinden gemäß § 2 Abs. 2 abzustimmen.
3. Der Entwurf zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin ist mit der Begründung und
Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von
der Auslegung zu benachrichtigen. Darüber hinaus sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen in das Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf
einzustellen.
4.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
5.
Der
Beschluss ist ortsüblich entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Mit
dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung
abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel
sind im Haushalt eingestellt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0