Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin hat auf ihrer Sitzung am 16.02.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin beschlossen.

Die Gemeinde Schossin ändert den Flächennutzungsplan für 2 Teilbereiche. Die Planungsziele bestehen für die einzelnen Änderungsbereiche in folgendem:

 

Fläche 1:         Anpassung der Flächen der Flurstücke 216, 217 und 218 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck an den vorhandenen Bestand mit Änderung in eine Fläche für Fest- und Sportplatz, anstelle einer Fläche für Landwirtschaft

Fläche 2:         Anpassung der Fläche östlich von Mühlenbeck (Betriebsfläche der Fa. MGB) an den vorhandenen Bestand durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche anstelle einer Fläche für Landwirtschaft.

 

Die im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf sind abgewogen und sofern relevant in Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht eingearbeitet worden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Unterlagen und Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn diese nicht rechtzeitig eingehen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin (Planungsstand: Februar 2022) wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen und zur Abgebe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Planung ist mit den Nachgemeinden gemäß § 2 Abs. 2 abzustimmen.

 

3.      Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin ist mit der Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet auf der Homepage des Amtes Stralendorf einzustellen.

 

4.      In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.          Der Beschluss ist ortsüblich entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0