Sitzung: 19.04.2022 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/SCH/249
Sach- und Rechtslage:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom
21.10.2021 wurde der Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden/Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der
Vorentwurfsunterlagen vom 06.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022. Die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
18.11.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen
liegen nunmehr vor. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
Planung abgegeben.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun
auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die
vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen bzw.
müssen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während
der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schossin
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange geprüft und wägt diese gemäß der
Abwägungsdokumentation (Anlage) ab.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht
haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Mit
dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung
abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel
sind im Haushalt eingestellt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0