Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 21.10.2021 wurde der Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen vom 06.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen bzw. müssen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung hat die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schossin vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und wägt diese gemäß der Abwägungsdokumentation (Anlage) ab.

 

2.       Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       Mit dem Vorhabenträger MGB wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenteilung abgeschlossen; die anteiligen Kosten der Gemeinde betragen 2.100 EUR, Mittel sind im Haushalt eingestellt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0