Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 16 „Wiesengrund“ auf. Das Planungsziel besteht darin, eine ehemalige Schweinemastanlage für eine Bebauung mit Wohnhäusern planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 sind im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit Wohnbauflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie Grünflächen dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Wohnbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) sowie die nördliche Verkehrsanbindung ausgewiesen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/Flächennutzungsplan werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt

 

 

Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches im Norden (Flurstücke 84/4 (teilw.), 86/1, 86/2 (teilw.) und 109/4 (teilw.), Flur 2, Gemarkung Wittenförden gemäß beiliegenden Übersichtsplan. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden billigt den vorliegenden Vorentwurf (Stand: 25.02.2022) der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

4.       Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

5.       Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

 

6.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

-       Übersichtsplan

-       Vorentwurfsplanung Stand: 25.02.2022 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung inkl. Umweltbericht

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10

Davon stimmberechtigt: 10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: /

Stimmenenthaltungen: /

Ungültige Stimmen: /