Sitzung: 22.03.2022 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/WIT/644
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 16
„Wiesengrund“ auf. Das Planungsziel besteht darin, eine ehemalige
Schweinemastanlage für eine Bebauung mit Wohnhäusern planungsrechtlich
vorzubereiten.
Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes werden entsprechend
Wohnbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) sowie die nördliche Verkehrsanbindung
ausgewiesen.
Mit dem vorliegenden
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/Flächennutzungsplan werden die
Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig beteiligt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches im Norden (Flurstücke 84/4
(teilw.), 86/1, 86/2 (teilw.) und 109/4 (teilw.), Flur 2, Gemarkung
Wittenförden gemäß beiliegenden Übersichtsplan. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
billigt den vorliegenden Vorentwurf (Stand: 25.02.2022) der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht
dazu.
3. Die Gemeindevertretung beschließt, den Vorentwurf
der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl.
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme, auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern (§
4 Abs. 1 BauGB).
4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
5. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss
ortsüblich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt Vorhabenträger
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Vorentwurfsplanung
Stand: 25.02.2022 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung
inkl. Umweltbericht
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /