Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat für die Erhaltung des Kriegerdenkmals mit Bescheid vom 07. September 2001   3000,00 DM Zuwendung von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises erhalten.

Diese Mittel sind ausgezaht worden durch den Landkreis und in die allgemeine Rücklage gestellt worden.

Die notwendigen Sicherungsarbeiten am Denkmal sind fristgerecht (30.04.2003) ausgeführt worden.

Damit die Rechnung beglichen werden kann, ist es erforderlich die Mittel aus der Rücklage in das  Einnahmekonto zu bringen, um somit die Ausgaben in  Höhe von 1.588,33 € in der ( HSt 75000 50000 ) decken zu können.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach– und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.533,88 €uro   (3000,00 DM ) .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen                                                         0