Sitzung: 20.05.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2003/HOL/124
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat für die Erhaltung des Kriegerdenkmals mit Bescheid vom 07. September 2001 3000,00 DM Zuwendung von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises erhalten.
Diese Mittel sind ausgezaht worden durch den
Landkreis und in die allgemeine Rücklage gestellt worden.
Die notwendigen Sicherungsarbeiten am Denkmal
sind fristgerecht (30.04.2003) ausgeführt worden.
Damit die Rechnung beglichen werden kann, ist es erforderlich die Mittel aus der Rücklage in das Einnahmekonto zu bringen, um somit die Ausgaben in Höhe von 1.588,33 € in der ( HSt 75000 50000 ) decken zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach– und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.533,88
€uro (3000,00 DM ) .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen 0