Sitzung: 15.03.2022 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/ZÜL/220
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
beabsichtigt für die Kreisstraße K61 in der Gemeinde Zülow eine
Verkehrsberuhigung in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung „zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
LUP zu beantragen.
In dem o.g. Bereich befindet
sich u.a. Kindertageseinrichtung und ein Reiterhof. Die Beschilderung soll der Erhöhung der Sicherheit und Vorsorge für einen
zukünftigen unfallfreien Straßenverkehr dienen. Da der Pkw – Verkehr häufig
mit zu hoher Geschwindigkeiten entlang der genannten Straße verläuft ist eine
gefahrenlose Überquerung der Straße von Kindern, älteren Personen und Reitern
nur erschwert möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Verkehrsberuhigung auf der Kreisstraße K61 in der Gemeinde Zülow
gemäß der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0