Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung beabsichtigt für die Kreisstraße K61 in der Gemeinde Zülow eine Verkehrsberuhigung in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises LUP zu beantragen.

 

In dem o.g. Bereich befindet sich u.a. Kindertageseinrichtung und ein Reiterhof. Die Beschilderung soll der Erhöhung der Sicherheit und Vorsorge für einen zukünftigen unfallfreien Straßenverkehr dienen. Da der Pkw – Verkehr häufig mit zu hoher Geschwindigkeiten entlang der genannten Straße verläuft ist eine gefahrenlose Überquerung der Straße von Kindern, älteren Personen und Reitern nur erschwert möglich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Verkehrsberuhigung auf der Kreisstraße K61 in der Gemeinde Zülow gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenenthaltungen: 0

Ungültige Stimmen: 0