Sitzung: 10.03.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/HOL/612
Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den
Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in
Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.
Mai 2002 (GVOBl. M-V 2002, S 254), gültig in der zuletzt geänderten Fassung,
sowie der Satzung der Gemeindefeuerwehr Holthusen, fand die folgende Wahl in
der Gemeindefeuerwehr Holthusen statt:
Am 26.02.2022
wurde der Kamerad Torvid Maack durch die Mitgliederversammlung zum Gemeindewehrführer
der Gemeindefeuerwehr Holthusen gewählt. Er besitzt die persönliche und
fachliche Eignung und hat alle für das Amt erforderlichen Lehrgänge absolviert.
Gemäß § 12
Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die
Wahl des Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit gem. § 129 Landesbeamtengesetz
M-V erlischt mit dem Ende der Wahlperiode bzw. bei Wegfall von Voraussetzungen
nach
§ 12 Abs. 6 BrSchG M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der Wahl des
Kameraden Torvid Maack zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Holthusen zu. Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Torvid Maack
als Wehrführer mit Wirkung vom 10.03.2022 für die Dauer der Wahlperiode zum
Ehrenbeamten auf Zeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende HH-Mittel
sind eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -