Sitzung: 10.03.2022 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/HOL/613
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen kann im Haushaltsjahr 2022 bis
zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 im Ergebnis- und Finanzhaushalt
keinen Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die
Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des
unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der
Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Fortführung des
Haushaltssicherungskonzeptes des Haushaltsjahres 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. Haushaltssicherungskonzept
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -