Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Nach den Grundsätzen und Zielen im Landesraumentwicklungsprogramm M-V von 2016 (LEP M-V 2016) sollen Stadt-Umland-Konzepte mindestens in den Handlungsfeldern Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung sowie Freiraumentwicklung als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für interkommunale Abstimmungen, Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der Stadt-Umland-Räume dienen (vgl. Programmsätze 3.3.3 (3) Z und (4) LEP M-V 2016).

Mit dem vorliegenden Entwurf zum integrierten Rahmenplan verständigen sich die Gemeinden des SUR Schwerin auf eine interkommunale Zusammenarbeit zu den gemeinsamen Kooperationsthemen der Handlungsfelder Siedlungsentwicklung, Infrastrukturentwicklung und Freiraumentwicklung für die nächsten 10 Jahre.

Die mit dem vorliegenden handlungsbezogenen Rahmenplan vereinbarten Ziele und Maßnahmen in den jeweiligen Kooperationsthemen erhalten durch die Unterzeichnung der Bürgermeister/-innen Verbindlichkeit und dienen somit als Handlungsgrundlage, um den SUR Schwerin als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.

Alle Beteiligten wirken darauf hin, die durch Selbstbindung getroffenen Beschlüsse im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation in die gemeindliche Planung zu überführen bzw. mit dieser abzustimmen. Das AfRL WM wird im Rahmen seiner Möglichkeiten den Umsetzungsprozess weiter begleiten und unterstützen.

Im Rahmen einer Evaluation des integrierten Rahmenplans erfolgt nach fünf Jahren  eine
Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ (Entwurfsstand 03.02.2022) und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Konzeptes.

Dazu legitimiert die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin, dem „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihr die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Konzeptes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

direkt keine finanziellen Auswirkungen

 

Anlage
Entwurf zum „Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020“ (Entwurfsstand 03.02.2022)

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt:                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                         5

Nein-Stimmen:                                                                    1

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           -