Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Walsmühlen der Gemeinde Dümmer beabsichtigt für die Funktion des 2. Stellv. Jugendwartes/in eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.

 

Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) kann Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2022 für die Funktion

 

2. Stellv. Jugendwart/-in                    in Höhe von 25,00 Euro.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 300,00 Euro sind entsprechend im Haushalt einzuplanen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    -

Stimmenenthaltungen:                                                     -

Ungültige Stimmen:                                                           -