Sitzung: 01.03.2022 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2022/DÜM/528
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr Walsmühlen der Gemeinde Dümmer
beabsichtigt für die Funktion des 2. Stellv. Jugendwartes/in eine
Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung
für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der
Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung
FwEntschVO M-V) kann Personen mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu
bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1)
FwEntschVO M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem
01.01.2022 für die Funktion
2. Stellv. Jugendwart/-in in Höhe von 25,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von
jährlich 300,00 Euro sind entsprechend im Haushalt einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige
Stimmen:
-