Sitzung: 29.06.2000 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der
Gemeinde Warsow für das Wohngebiet "An der Mühlenbecker Straße" wird
begrenzt:
- im Norden
und Westen durch landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Süden
durch Wohnbebauung an der Mühlenbecker Straße
- im Osten
durch die Mühlenbecker Straße und em B - Plangebiet
"Pfennigweg"
Die gemeinde Warsow hat das Aufstellungsverfahren für
den B - Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow durchgeführt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Warsow mit Entwurf
informiert.Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur
Äußerung von Anregungen gegeben.
Der Bebauungsplan Nr. 2 der gemeinde Warsow wird den
Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen .
Beschluß:
1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange
und Bürger zum Entwurf des B - Planes Nr. 2 wurden von der Gemeindevertretung
behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregungen
/ auf der Sitzung beraten - geprüft. Es
ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von
Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B -
Plan Nr.2 sind - in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt,
Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem
Ergebnis der Abwägung zum B - Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow unter Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen .
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der
Vorlage des B - Planes Nr. 2 zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen
.
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 2 vorgebrachter
Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen
(Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.
6. Gemäß Abwägungsergebnis wird der städtebauliche
Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zur Übnahme der Erschließungsaufwendungen
abgeschlossen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24
der Kommunalverfassung des Landes M - V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen .
Frau
Gisela Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0