Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Warsow für das Wohngebiet "An der Mühlenbecker Straße" wird begrenzt:

- im Norden

  und Westen      durch landwirtschaftliche Nutzfläche

- im Süden          durch Wohnbebauung an der Mühlenbecker Straße

- im Osten          durch die Mühlenbecker Straße und em B - Plangebiet "Pfennigweg"

 

Die gemeinde Warsow hat das Aufstellungsverfahren für den B - Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Warsow mit Entwurf informiert.Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.

Der Bebauungsplan Nr. 2 der gemeinde Warsow wird den Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen .

 

Beschluß:

1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des B - Planes Nr. 2 wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -

tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregungen /  auf der Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

* zu berücksichtigende Anregungen

* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

* nicht berücksichtigte Anregungen

 

2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen  werden - soweit sie von Bedeutung für den B - Plan Nr.2 sind - in der Begründung berücksichtigt.

 

3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B - Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B - Planes Nr. 2 zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 2 vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6. Gemäß Abwägungsergebnis wird der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger  zur Übnahme der Erschließungsaufwendungen abgeschlossen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des §  24 der Kommunalverfassung des Landes M  - V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen .

 

                        Frau Gisela Buller

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0