Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Für den Erwerb von Kommunaltechnik stehen im Haushalt 2003 keine Mittel zur Verfügung.. Es ist aber auch notwendig, dass

                                    1 Rasentraktor

                                    1 Rasenmäher mit Antrieb

                                    1 Anhänger für den Traktor

beschafft werden, weil die vorhandene Technik veraltet und defekt ist und den Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht mehr entspricht.

Nach §52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im vorliegenden Fall gegeben.

Die Ausgabe in Höhe von 10.000,00 EURO wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Die Haushaltsstelle 3.630.935 (Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) muss mit 10.000,00 EURO neu eröffnet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für den Erwerb von Kommunaltechnik in Höhe von 10.000,00 EURO.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0