Sitzung: 22.05.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2003/STR/193
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für den Erwerb von Kommunaltechnik stehen im
Haushalt 2003 keine Mittel zur Verfügung.. Es ist aber auch notwendig, dass
1
Rasentraktor
1
Rasenmäher mit Antrieb
1
Anhänger für den Traktor
beschafft werden, weil die vorhandene Technik
veraltet und defekt ist und den Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht mehr
entspricht.
Nach §52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige
Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im
vorliegenden Fall gegeben.
Die Ausgabe in Höhe von 10.000,00 EURO wird aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Die Haushaltsstelle 3.630.935 (Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen) muss mit 10.000,00 EURO neu eröffnet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe für den Erwerb von Kommunaltechnik in Höhe von
10.000,00 EURO.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0