Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach Fertigstellung des B-Plangebietes Lindenweg und der Oberen Bergstraße in Stralendorf hätte eine Schlußvermessung durchgeführt werden müssen, um die genauen Grenzen der Grundstücke und der neu errichteten Straße feststellen zu können, demzufolge auch für die korrekte Erschließungsbeitragsberechnung.

Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 20.000,00 €.

Die Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach

§ 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.791.941.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für die Schlußvermessung in Höhe von ca. 20.000,00 € für den Lindenweg und die Obere Bergstraße.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0