Sitzung: 22.05.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2003/STR/192
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach Fertigstellung des B-Plangebietes Lindenweg
und der Oberen Bergstraße in Stralendorf hätte eine Schlußvermessung
durchgeführt werden müssen, um die genauen Grenzen der Grundstücke und der neu
errichteten Straße feststellen zu können, demzufolge auch für die korrekte
Erschließungsbeitragsberechnung.
Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf
ca. 20.000,00 €.
Die Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die nach
§ 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 3.791.941.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe für die Schlußvermessung in Höhe von ca. 20.000,00 €
für den Lindenweg und die Obere Bergstraße.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0