Sitzung: 13.05.2003 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2003/DüM/110
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde
Dümmer ist Eigentümer der Mietwohnung in
der Dorfstraße 21 im Ortsteil Parum. Hier
ist es notwendig eine neue Eingangstreppe zu bauen, da von der alten Treppe
eine Gefährdung ausgeht und eine Reparatur unverhältnismäßig ist. Des weiteren
sind die Fenster in einem sehr desolaten Zustand. Das Amt holte für beide
Vorhaben Angebote ein . Für die Treppe war der preiswerteste die Baufirma Tonn,
für die Fenster der Hersteller Firma
Ruhwald.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist . Diese Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall erfüllt.
Die Ausgabe von ca. 5300,00 €uro erfolgt in der Verwaltungs- Haushalts – Stelle 8800 500 und wird aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Rechts- und Sachdarstellung die
überplanmäßige Ausgabe von
5.300,00 €uro für die Instandsetzung der Wohnung .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0